Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

4. Zoll. und Handelswesen. 73 
noten oder Rechnungen beim Kauf oder Verkauf von Wert— 
papieren. Ertrag 1917: 20 Mill. ; c) auf Lotterielose, 
die von deutschen Staaten oder von Privaten ausgegeben 
werden, einschließlich der Wetteinsätze bei Pferderennen. Er- 
trag 1917: 52,1 Mill. —; davon entfallen allein auf die noch 
bestehenden drei Staatslotterien (Preußen = Süddeutschland, 
Sachsen und Hamburg) 41,5 Mill. J; 
2. seit 1906 die Automobilsteuer für die Erlaubnis- 
karten für Kraftfahrzeuge. Ertrag 1917: 4,2 Mill. 4; 
3. seit 1906 die Fahrkartensteuer für die Personen- 
karten der Eisen= und Straßenbahnen sowie Dampfsschiffe. 
Ertrag 1917: 23,5 Mill. —; sie entfällt 1918 mit Ein- 
führung der unter 9 vorgesehenen umfassenderen Besteuerung 
des Personen= und Güterverkehrs; 
4. seit 1906 die Tantiemesteuer bei Vergütungen an 
Mitglieder von Aufsichtsräten. Ertrag 1917: 5,8 Mill. -# 
5. seit 1906 die Frachtbriefsteuer bei Frachturkunden 
im Bahn= und Schiffsverkehr; sie ist seit 1916 für Eil= und 
Stückgut in Wagenladungen auf 1—3 K erhöht und der Ertrag 
1917 dadurch von 18,6 auf 84,2 Mill. JX gesteigert worden; 
6. seit 1909 gelangt ein Grundstücksstempel (Grund- 
wechselabgabe) bei Übertragung von Grundstücken zur Erhebung, 
und zwar bei bebauten im Werte von über 20000 und 
unbebauten über 5000 Ek. Der Stempel beträgt ½4 vom 
Werte und sein Ertrag für 1917 36 Mill. -„K. 
Als Reichssteuer wieder aufgehoben ist seit 1. Juli 1913 
die Grundstückszuwachssteuer, die seit 1. Januar 1911 
bestand; sie trifft den unverdienten Gewinn bei Übertragung 
eines Grundstückes, der sich aus der Wertsteigerung zwischen 
An-- und Verkaufspreis ergibt. Die Gemeinden können die 
Steuer forterheben und Zuschläge festsetzen. 
7. Seit 1913 unterliegen Gesellschaftsverträge, also 
namentlich die Errichtung oder Kapitalserhöhung von Aktien-
	        
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