Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

9. Reichskriegswesen. 91 
zelnen Staaten für jeden Kopf der „Friedenspräsenzstärke“ 
575 J/& zu zahlen. Tatsächlich stellen sich die Ausgaben sogar 
noch höher; denn es betrugen nach dem letzten Friedensplane 
von 1914 die fortlaufenden Ausgaben für das gesamte Reichs- 
heer (also einschl. Bayern) 870 Mill., die einmaligen 338 Mill., 
zusammen 1208 Mill. — gegen 361,4 Mill. — im Jahre 
1879/80. Zu diesen laufenden treten fortgesetzt außerordent- 
liche Aufwendungen zur Erhaltung und Steigerung der Wehr- 
kraft des Reiches. 
Zur Deckung des ersten großen Geldbedarfes im Kriegs- 
falle diente der Reichskriegsschatz, der in gemünztem Golde 
unverzinslich im Juliusturme der Spandauer Zitadelle nieder- 
gelegt war. Die 1913 beschlossene Erhöhung von 120 auf 
360 Mill. — davon 120 Mill. J— in Silber — war bei 
Kriegsausbruch 1914 im wesentlichen durchgeführt. Die Ver- 
waltung steht unter dem Reichsschatzamte. 
Im übrigen hat eine Reihe von Reichsgesetzen das deutsche 
Militärwesen einheitlich geordnet. Hierher gehören u. a.: 
1. die beiden Gesetze vom 31. Mai 1906 über die Pen- 
sionierung der Offiziere (NGl. S. 565), sowie über die 
Versorgung der Unterklassen des Reichsheeres und der 
Kaiserlichen Schutztruppen (RGBl. S. 593). Hierdurch 
sind die Zuwendungen des früheren Gesetzes von 1871 
erheblich verbessert worden. Hierhin gehört auch das 
Fürsorgegesetz für militärische Luftsahrer vom 
29. Juni 1912 (Rl. S. 415), das den besonderen 
Gesahren dieses Dienstes gerecht wird; 
das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 
20. Juni 1872 (RGBl. S. 174); 
3. das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 (RGl. S. 45); 
zur Ausführung sind eine Wehrordnung und eine Heer- 
ordnung erlassen; 
t
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.