Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band XIV. Das Staatsrecht des Großherzogtums Oldenburg. (14)

Inhalts-Mobersicht. 
Ersler Leil: Geschichtliche Einleitung. 
Selte 
Vorwort....m TJI77 
Qucllen . .. . .. . . XII 
8 I. Der Urijprung des Territoriums .. 1 
§ 2. Vom Tode Dieterichs des Glückseligen bis zum Tode von Ankon 
Günther (1440—1667) . 3 
§ 3. Die Verbindung des Territoriums mit Dänemark und * Austausch 
an Holstein-Gotlorp (1676—1773) ... .. 3 
8 4. Das Herzogtum Oldenburg von 177//—1820 6 
# 5. Das Großherzoglum Oldenburg von 1829—1867 6 
§ 6. Das Großherzogtum Oldenburg seit 1867 9 
Bweiter Feil: Die Staatsverfassung. 
Erster Abschnitt: Die Grundlagen. 
I. Napitel. Allgemeiner Charakter der Versassung des Großhersoglums und seine Stellung 
zum deutschen Reiche. 
§# 7. Rang, Wappen und Faren 1I11 
II. Aapitel. Das Staatsgebiel. 
8. Umsang und Einteilung Z 14 
8 V. Die Unteilbarkeit des Slaatzoebiels und ber baroiter der 3 Gebietsteile 17 
&# 10. Die Gebietshoheiit 20 
III. Mapilel. Das Slaaisbolk. 
5 11. Die Staatsangehörigen und der Inhalt des Staatsbürgerrechts im 
allgemeinen 260 
8 12. Die sogenannten Grundrechie der oldenburgischen Verfassung 20 
&# 13. Die zeitweilige Suspension staalsbürgerlicher Recht 37 
5 14. Die nur Reichsangehörigen und die Fremden 4140 
5 5. Rechtsunterschiche der Staalsangehöriiegen 43 
Zweiter Abschnitt: Die Organisation. 
I. Rapilel. Das Slaalsoberhaupt. 
§# 16. Die rechtliche Stellung des Großherzoss 44 
§5 17. Die Thronsolge . 6P6P6P6P6P53 
§+ 18. Die Stellvertretung des Großherzogs 0P0P6006 
§ 19. Die persönlichen Ehrenrechte des Großherzogs 464609 
* 20. Die Vermögensrechte des Großherzons 71 
§ 21. Die Rechie des Großherzogs als Oberhaupt des großherzogl. Hauses 760 
§ 21 au) Die rechtliche Stellung der Mitglieder des großherzoglichen Hauses 78 
II. Rapitel. Der Landtag und die Prooinzialräte. 
5* 22. Die allgemeine Rechtsstellung und die Befugnisse . . . 83 
§ 23. Die Zusammensehung des Landtags und der Provinzialtäte 01 
1) Dieser Paragraph trägt im Text die Ziffer 22, so daß durch ein Versehen bei der Kor- 
rektur die Bezeichnung Paragraph 22 irrtümlich doppelt verwandt ist. 
Schücking, Oldenburg.