Beilage CXXXVIII. b. Verhandlungen d. Rammer b. Reichsrãthe (187 1).
Peschluß
Kammer der Reichsräthe
Über
den Gesetzentwurf im Betreffe
der Aenderung einiger cipvilrechtlicher Bestimmungen
binsichtlich der Uebernahme fremder Verbindlichkeiten.
München den 7. Jannar 1871.
Die Kammer der Reichsräthe hat über den ihr mit geehrtem
Schreiben vom 18. Juni v. JIs. übersendeten Gesetzentwurf
im etreffe der Aenderung einiger civilrechtlicher
Bestimmungen hinsichtlich der Uebernahme fremder Verbindlichkeiten,
in ihrer heutigen Sitzung Berathung gepflogen und
beschlossen: denselben in der ihm jenseits gegebenen Fassung
anzunehmen.
Die Kammer der Reichsräthe sieht der gefälligen Vorlage
des Gesammtbeschlusses entgegen, remittirt anliegend den
Gesetzentwurf, und verharrt mit ausgezeichneter Hochachtung.
(Folgen die Unterschriften).