Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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bleibt,  da  sich  hierüber  allgemein  bindende  Vorschriften  nicht  geben  lassen,  dem  Gemeinderath
  beziehungsweise  dem  Beamten,  welcher  das  Umlagegeschäft  besorgt,  überlassen.  Aufgabe
  der  Oberämter  ist  es  aber,  bei  der  Prüfung  der  Gemeinderechnungen  sich  zu  vergewissern,
  daß  bei  denjenigen  Steuerpflichtigen,  welche  Grundstücke  mit  fixirter  Gemeindesteuer
  und  dem  Gemeindeschaden  unterliegende  Grundstücke  besitzen,  die  Umlage  des  Gemeindeschadens
  nur  auf  die  Katastersumme  der  letzteren  erfolge.

§S.  11.

Von  jeder  durch  Uebereinkunft  oder  Entscheidung  der  Kreisregierung  erledigten
Markungs=  und  Steuergrenzebereinigung  ist  dem  K.  Steuerkollegium  behufs  der  Richtigstellung
  des  Landessteuerkatasters  und  des  Oberamtssteuerkatasters  von  dem  Oberamt
Anzeige  zu  machen.

Vergl.  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  18.  Juli  1840
§.  3.  Weissers  Verwaltungs-Edikt  S.  1150.

8.  12.

Auf  den  1.  Dezember  dieses  Jahres  haben  die  betreffenden  Oberämter  über  den  Vollzug
  des  Bereinigungsgeschäfts  an  die  Kreisregierung  Bericht  zu  erstatten.  Auf  den
1.  Jannar  k.  Is.  sieht  das  Ministerium  den  Vollzugsberichten  der  Kreisregierungen
entgegen.

Stuttgart,  den  11.  August  1877.
Sick.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Anordnung  neuer  Abgeordnetenwahlen  für
die  Oberamtsbezirke  Kirchheim,  Gehringen  und  Rottweil.  Vom  27.  August  1877.

Nachdem  die  letzten  Abgeordnetenwahlen  der  Oberamtsbezirke  Oehringen  und  Rottweil
  von  der  Kammer  der  Abgeordneten  für  ungiltig  erklärt  worden  sind,  und  der  bisherige
  Abgeordnete  des  Oberamtsbezirks  Kirchheim  durch  die  Annahme  eines  besoldeten
Staatsamts  Sitz  und  Stimme  in  der  Kammer  verloren  hat,  wird  auf  höchsten  Befehl
Seiner  Königlichen  Majestät  die  Vornahme  von  Neuwahlen  für  die  Oberamtsbezirke
  Kirchheim,  Oehringen  und  Rottweil  angeordnet  und  Nachstehendes  verfügt: