Oesterreich — deutsch-slavische Provinzen. 115
zudrücken, daß „Oesterreich der Hort des Katholicismus sei“ und
genehmigt den ihm vorgelegten Entwurf mit wenigen Modificationen
mit 44 gegen 33 Stimmen:
„. . . Das Herrenhaus folgt mit Treue und Vertrauen dem von E. M.
ergangenen Rufe, indem es mit E. M. die Ueberzeugung theilt, daß die
im Sinne der festgestellten Prinzipien nunmehr zu verwirklichenden Institutionen
unter Theilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung zu
einer heilbringenden Umgestaltung der Monarchie auf jenen staatsrechtlichen
Grundlagen führen werden, welche die nothwendige Einheit des Reiches mit
der so weit als möglich ausgedehnten Selbständigkeit der Länder zu
verbinden geeignet sind. . . . Wir verhehlen uns nicht die Schwierigkeiten
der Aufgaben, die an uns heranrücken. Allein die auf dem Gebiete der österreichischen
Monarchie sich begegnenden politischen, kirchlichen und nationalen
Verschiedenheiten werden, im Geiste der Versöhnlichkeit aufgefaßt und nach
den Grundsätzen gegenseitiger Duldsamkeit geregelt, keine unüberwindlichen
Hindernisse jener vernünftigen Vereinbarung bieten, welche zur unversiegbaren
Quelle des Segens für das Reich und zum festen Bande seiner Einheit
und Macht werden muß. Die von E. M. verliehenen Institutionen
gewähren jeder Nationalität entsprechenden Raum, sich auf dem berechtigten
Boden ihres Kultur- und Rechtslebens, ihres Glaubens und ihrer Gesittung
mit Freiheit zu bewegen. Durch diese befriedigt, werden sie die
eigene beglückende Sicherheit nur in der Macht und Größe des Gesammtreiches
suchen, und so die freiwilligen und darum treuesten Stützen jener
Einheit desselben werden, welche die unerläßliche Grundbedingung seiner
Machtstellung bleibt. Wenn wir mit schmerzlichem Bedauern die Königreiche
Ungarn, Croatien, Slavonien und das Großfürstenthum Siebenbürgen
im Reichsrathe noch unvertreten sehen, so wie die Mitwirkung ihrer Vertreter
zu den großen gemeinsamen Zwecken ungerne noch bis zur Stunde
vermissen: so finden wir doch in der von E. M. ausgesprochenen und in
unserem Herzen wiederklingenden Hoffnung die Beruhigung, daß auch diese
Angelegenheit im Sinne der allerhöchsten Handschreiben vom 26. Febr. d. J.
eine günstige Lösung erlangen werde“.
Das Abg.-Haus verwirft eine ganze Reihe von Amendements der
Föderalisten und genehmigt die Antwortsadresse schließlich mit 127
gegen 48 Stimmen.
„. . . Von unschätzbarem Werthe ist es uns, daß E. M. die staatsrechtliche
Gestaltung des Reiches auf Grundlage der so weit als möglich
ausgedehnten Selbständigkeit der einzelnen Königreiche und Länder und
zugleich auf Grundlage jener Einheit, welche die nothwendige Machtstellung
des Reiches fordert, unternommen haben. Wir erkennen mit E. M., daß
diese Gestaltung dauernd gewahrt und befestigt ist, wenn sie nach Recht und
Billigkeit mit Rücksicht auf die Vergangenheit der einzelnen Königreiche und
Länder mit gleicher Sorgfalt für alle Nationen, mit gleichmäßiger Entwickelung
in allen Theilen des Reiches, in offener und freisinniger Politik
durchgeführt wird, wie sie Bedürfniß der Völker und Gebot der Nothwendigkeit
geworden. Ueberzeugt von der hohen Wichtigkeit der Landesvertretungen,
sprechen wir die Hoffnung aus, daß die baldige Fortsetzung der gegenwärtig
vertagten Landtage der einzelnen Länder wesentliche Verbesserungen ihrer
heimischen Zustände bringen werde. Die Ausbildung der dem Reiche gegebenen
constitutionellen Formen und deren Vervollständigung
durch Einrichtungen, die anderwärts mit gedeihlichem Erfolge bestehen, sowie
die zeitgemäße Fortbildung der Landesordnungen, werden es ermöglichen,
Gesetze zu schaffen, die den Bedürfnissen und Wünschen aller
Völker des Reiches entsprechen; die Zusammengehörigkeit zu dem Einen
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