Metadata : Kaiser Wilhelm II als Schloßherr auf elsässischem und auf lothringischem Boden.

erscheinen  lassen.  Diese
rasche,  aufrichtige  und
versöhnliche  Art,  dem
Lothringer  Lande  näher
zu  treten,  empfinden
eine  Bewohner  als  eine
besondere  Wohltat,
sehen  es  als  ein  Privileg
an,  wie  sie  die  Fürsten
vergangener  Jahr—
hunderte  besonders  würdigen
  Antertanen  zu
verleihen  pflegten.  Das
Beispiel  des  Urviller
Schloßherrn  und  sein
ohes  Verantwortlichkeiksbewußtsein
  har  hier
bahnbrechend  gewirkt
und  schon  mehr  wie  einen
verwaisten  Landsich  und
so  manche  fast  brachliegende
  Besitzung  vor  dem  Ruin  und  dem  wirrtschaftlichen  Verfall
gerektet.  Das  Beispiel  des  Urviller  Schloßherrn  bedeutet  ferner

vorrömis  cher  Zeit  so  intensiv  bewirts
Tal,  dien  nur  der  ganz  zu  würdigen  imstande  ist,  der  das  heutige

vor  einigen  Jaorzehnten  so  *  geltten  zute
je  ein  Fürst  die  Eigenart  eines  Landes  und  die  Mittel  ihm  zu
belfen,  klarer  und  erfolgreicher  erkannt,  als  dies  der  Schloßherr  von
Arville  für  Lothringen  getan!  Diesem  Gedanken  har  schon  vor  mel