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lage ebenso überflüssig wie unangemessen sein. Es ist zu erwarten, daß
von Seiten der Geistlichkeit (welche durch die kgl. Consistorien mit Eröffnung
versehen ist) eine Theilnahme an der Versammlung nicht eintreten wird,
und die kgl. Regierung muß wünschen, daß auch aus den Gemeinden der
Aufforderung zur Betheiligung an derselben keine Folge gegeben werde.“
21. Nov. (Mecklenburg). Der Landtag weist die Anträge auf Her-
stellung der Verfassung und auf Eintritt in den Zollverein mit
großer Majorität unter Gelächter und Tumult kurz ab.
Abg. Manecke: „Am 1. August d. J. sandte ich an den engeren Aus-
schuß von Ritter und Landschaft den anliegenden Antrag, betr. die Wieder-
einführung der noch zu Recht bestehenden Repräsentativverfassung vom
10. Oktober 1819 mit dem Ersuchen, denselben zum nächsten Landtage zu
intimiren. Der engere Ausschuß hat auch diesmal, wie schon oftmals
früher, meinem Ersuchen keine Folge gegeben, obgleich die verehrliche
Landschaft schon auf dem Landtag von 1860 erklärte: „sie hege die sichere
Erwartung, daß der engere Ausschuß in Zukunft sämmtliche bei ihm ein-
gegangene Anträge zur Kenntniß der hochansehnlichen Landtagsversammlung
bringen werde.“ Die durch ein solches willkürliches Verfahren des engeren
Ausschusses herbeigeführte Rechtsunsicherheit hat mich, um meiner Pflicht
als Mitglied der Stände Mecklenburg's nachzukommen, gezwungen, den
oben beregten Antrag an alle ritterschaftlichen Aemter und die verehrlichen
Magistrate in Abschrift zu übersenden, und ist somit der Zweck einer
gesetzlichen rechtzeitigen Intimation vollständig erfüllt. Da die augenblick-
lich in Mecklenburg fast unumschränkt herrschende Partei es durchzuführen
gewußt hat, daß schon seit einer Reihe von Jahren keine Stimme ihrer
so zahlreichen Gegner im Lande selbst laut werden darf, so muß das
Bemühen, die einzig noch übrig gebliebene Gelegenheit, die Wünsche, Hoff-
nungen und Bedürfnisse des Landes auf dem Landtage vorzubringen, zu
unterdrücken, von jedem Unbefangenen als ein Entsetzen erregendes ange-
sehen werden. Solche Bestrebungen sind nicht allein unheilschwanger für
das Land, sondern auch, wie die Geschichte es sattsam nachweist, für die
Bestreber selbst auf's Höchste gefährlich.“ Abgeordneter Poppe-Pölitz:
„Nachdem der von 82 Ständemitgliedern gestellte Verfassungsantrag nicht
einmal hat zur Berathung gebracht werden können, ist man vielfach
auch zu der Ueberzeugung gekommen, daß nur ein Zurückgehen auf das
Staatsgrundgesetz von 1849 uns die so nothwendige Reform unserer
politischen Zustände bringen kann, und ist diese Ansicht nicht allein
im Lande weit verbreitet, sondern auch durch gewichtige Stimmen in den
deutschen Bundesstaaten unterstützt. Das Werk, welches auf unsere Ver-
anlassung hin durch die gesetzlich berufenen Vertreter des mecklenburgi-
schen Volkes mit seinem Landesherrn vereinbart worden, wurde von diesem,
seinem Ministerium und dem ganzen Lande mit Freuden begrüßt. Mit Aus-
nahme der wenigen renitenten Mitglieder der Ritterschaft, welche das äußerste
versuchten, um von den Zugeständnissen der alten Landstände entbunden zu
werden, war die ganze Bevölkerung von der Ueberzeugung durchdrungen,
daß die Vereinbarung des Staatsgrundgesetzes und erfolgte Auflösung der
Ritter= und Landschaft auf völlig legalem Wege erfolgt sei. Wenn nun
durch die Compromißinstanz die renitenten Mitglieder der Ritterschaft mit
auswärtiger Hilfe es dahin zu bringen gewußt, daß unser allverehrter Lan-
desherr die gegebene Verfassung zurücknehmen mußte, so kann das Recht
des mecklenburgischen Volkes nicht alterirt worden sein. Dasselbe hat seine
Zustimmung nicht dazu gegeben, und besteht sein auf die gegebenen Ver-
sicherungen und Landtagsbeschlüsse sich stützendes Recht fort..