Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

Preußen. 137 
welche für meinen Vorschlag namentlich in Beziehung auf den 
Ausfall der bevorstehenden Wahlen sprechen, ihre Anerkennung 
nicht versagen und geneigt sein werden, mich in meiner schwierigen Stellung 
als Finanzminister durch bereitwillige Förderung der, Maßregeln zu unter- 
stützen, welche die Macht der Verhältnisse unabweislich erheischt. Es wird 
kaum nöthig sein, noch hinzuzufügen, daß, wenn besondere Ereig- nisse 
eine Verstärkung der Mittel für die Armee nothwendig machen sollten, ich 
nicht anstehen werde, zu deren Beschaffung gern die Hand zu bieten. In- 
dem ich schließlich Ew. Erc. zu ersuchen mir erlaube, mit einer zusagenden 
Aeußerung gefälligst recht bald mich versehen zu wollen, bemerke ich ganz er- 
gebenst, daß wenn Hochdieselben es nicht vorziehen sollten, die Genehmigung 
Sr. Maj. des Königs zu der von mir in Vorschlag gebrachten Verminde- 
rung der Ausgaben der Militär-Verwaltung allein einzuholen, ich mich nicht 
entziehen werde, an einem desfallsigen Immediatberichte Theil zu nehmen“. 
21. März. Erste Finanzmaßregel des Hrn. v. d. Heydt. Eine k. Ka- 
 
 
binetsordre betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der am 
7. Mai 1850 und 28. Nov. 1854 kreirten Staatsanleihen von 
4½ auf 4 % verordnet: 
„Alle Staatsschuldscheine werden zum 1. Okt. mit der Maßgabe gekün- 
digt, daß denjenigen Gläubigern, welche in die Zinsherabsetzung vom 1. Okt. 
willigen und dies dadurch zu erkennen geben, daß sie ihre Schuldverschrei- 
bungen zur Abstempelung auf 4 % bis spätestens zum 30. April einreichen, eine 
Prämie von  1⁄2 % bewilligt wird. Von denen, welche diese Meldung nicht 
machen, wird angenommen, daß sie den Rückempfang der Kapitalien vor- 
ziehen und haben sie den Nominalwerth ihrer Schuldverschreibungen am 
1. Oktober, von wo ab die Verzinsung aufhört, zu erheben“. 
22. „ Das Preßbureau (früher unter dem Minister v. Auers- 
wald) wird unter Jagow gestellt und von diesem dem Dr. Metzell 
(Direktor desselben unter Manteuffel) übertragen. 
22.  Circular-Erlaß des neuen Ministers des Innern v. Jagow an 
die sämmtlichen Oberpräsidenten und Regierungen der Monarchie 
bezüglich ihrer Beeinflussung der Wahlen: 
„ . Die k. Staatsregierung kann nicht darauf verzichten, durch ihre 
Organe entschieden darauf hinzuwirken, daß den Wählern die leitenden 
Grundsätze und die Absichten der Regierung nach Maßgabe des allerhöchsten 
Erlasses vom 19. d. M. überall zum klaren Verständniß gebracht werden, 
und namentlich allen Mißdeutungen und Entstellungen entgegengetreten 
werde, welche das unbefangene Urtheil irre zu leiten geeignet sind. Geschieht 
dies, so bürgt der loyale und conservative Sinn der großen Mehrheit der 
Bevölkerung dafür, daß die Majorität der Wähler treu zur Regierung Sr. Maj. 
  des Königs halten werde; denn den Wählern ist dann bekannt, daß 
die Regierung auf dem Boden der Verfassung steht, daß sie den Rechten der 
 Landesvertretung ihre volle Geltung widerfahren läßt, und bei der weitern Ausführung der  
   Verfassung in Gesetzgebung und Verwaltung von freisinni- 
gen  Grundsätzen auszugehen entschlossen ist. Hierdurch wird den berechtig- 
ten Wünschen    des Landes Genüge geschehen, und die Regierung darf deshalb mit Grund auf die aufrichtige 
     Unterstützung aller conservativen Elemente rechnen.  
  Ebenso wird es allgemeine Anerkennung finden, daß die k. Staatsregierung es für  
  für ihre unerläßliche Pflicht erachtet, die Rechte der Krone mit 
Entschiedenheit  zu wahren, und nicht zuzugeben, daß der Kraft des kö- 
niglichen. Regiments, auf welchem Preußens Größe und Wohlfahrt 
beruhen, zu  Gunsten einer sog. parlamentarischen Regierung
	        
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