Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

Preußen. 165 
16. Sept. Vierter Tag der Militärdebatte. Reden der Abg. Twesten, 
v. Forkenbeck und des Referenten v. Vaerst. Schluß der General- 
debatte, Beginn der Spezialdebatte. Der Antrag Reichensperger 
wird mit allen gegen die Stimmen der Antragsteller verworfen 
und darauf mit Namensaufruf über den ersten Commissionsantrag, 
eine Summe von 20,854 Thlrn. ins Extraordinarium zu verweisen 
und hier zu streichen, abgestimmt. Dieser Antrag wird mit 273 
gegen 68 Stimmen (unter diesen v. Auerswald, Grabow, Kühne, 
Lette, v. Patow, die beiden Reichensperger, v. Rönne-Glogau, 
Graf Schwerin, Stavenhagen, v. Sybel, Simson, Twesten, die 
beiden Vincke 2c.) genehmigt. 
17. "Fünfter Tag der Militärdebatte. Der Kriegsminister v. Roon 
gibt in Folge des Beschlusses des Hauses vom vorigen Tage folgende 
Erklärung ab, die eine Ausgleichung zwischen dem Hause und der 
Regierung als möglich erscheinen läßt: 
„Es ist der Regierung vorgehalten worden, daß es ihr an Entgegen- 
kommen fehle in Bezug auf die vorliegende Frage. Man ist so weit ge- 
gangen, zu meinen, die Regierung suche den Conflict. Um den Beweis 
zu geben, daß diese Voraussetzung nicht zutrifft, habe ich die Ermächtigung 
und damit den Auftrag erhalten, bei dieser Gelegenheit zu erklären, daß 
die Regierung das Amendement, das gegenwärtig von Herrn v. Vincke 
wieder aufgenommen ist, für 1862 in Beziehung auf das Resultat für 
annehmbar hält, wiewohl es ihr außerordentlich schwer wird, die in 
diesem Amendement bezeichneten Reductionen in den Etat, der bereits zum 
großen Theil consumirt ist, noch auszubringen. Namentlich wird es ihr 
schwer werden, an denjenigen Stellen, welche das Amendement ausdrücklich 
bezeichnet, diese Reductionen vorzunehmen; aber jedenfalls wird das hohe 
Haus sich überzeugen, daß die Regierung mit dieser Bereitwilligkeit docu- 
mentirt, daß sie keinen Falls auf einen Conflict speculirt. Nun ist ja in 
diesem Amendement, wenn ich es richtig verstehe, ein Vorbehalt gemacht 
worden in Bezug auf den Etat von 1863, und ein weiteres Amendement 
der Herren Stavenhagen, v. Sybel, Schubert und Twesten für den Etat 
pro 1863 liegt gleichfalls bereits vor, wiewohl dieser Etat selbst gegen- 
wärtig noch nicht zur Discussion gestellt ist. Ich bin mir darüber gar 
nicht unklar, daß das Amendement für das Jahr 1863 eigentlich den Kern 
der Frage berührt. Ich glaube, daß es sich empfehlen wird, späterhin über 
die Stellung der Regierung zu diesem Amendement eine bestimmtere Er- 
klärung abzugeben. Ich meine aber schon gegenwärtig mich beziehen zu 
können auf meine vorgestrige Erklärung, welche ausdrücklich darzuthun 
suchte, daß selbst wenn die Regierung auf eine weitere factische Verkürzung 
der Dienstzeit eingehen wollte, sie doch Bedenken tragen müßte, dies in der 
Weise zu thun, wie das in den Commissions-Berathungen und in dem 
Amendement der Herren Stavenhagen u. s. w. ausgedrückt ist. Ich glaube, 
daß so mancherlei technische Erwägungen in medio sind, daß selbst für 
diesen Fall sehr gründlich und ernstlich an Compensationen gedacht werden 
müßte, welche unerläßlich sein werden, wenn die Regierung mit Rücksicht 
auf die öffentliche Stimmung und mit Rücksicht auf die Stimmung in 
diesem Hause selbst zu einem solchen Schritte sich entschlöße. Ich muß mir 
also meine Erklärungen in dieser Beziehung vorbehalten. Ich glaube, 
meine heutige Auslassung wird darthun, daß die königliche Staatsregierung 
überhaupt keinesweges auf das speculirt, was man einen Conflict nennt, 
 

	        
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