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daß die Aeußerungen des Kriegsministers kein Entgegenkommen der Re—
gierung, und zwar nicht einmal der Minderheit gegenüber bezeugten, daß
das Haus auf der gesetzlichen Regelung der Militärangelegenheit bestehen
müsse, und daß, bevor diese nicht angebahnt sei, keine Veranlassung vor-
liege, von dem bisher eingeschlagenen ganz correcten Wege abzugehen. Der
Antrag des Abg. v. Hoverbeck, das Haus wolle beschließen, daß die Er-
klärungen des Kriegsministers von gestern und heute keine
Veranlassung gäben, die Berathungen über den Etat pro
1862 weiter auszusetzen, wird schließlich, nachdem auch Abg. Twesten
ausdrücklich zugestimmt hatte, einstimmig angenommen.
19. Sept. Sechster Tag der Militärdebatte des Abg.-Hauses. Bericht
und einstimmiger Antrag der Commission. Der Kriegsminister er-
klärt: Seine Worte am 17. hätten nichts wesentliches neues ent-
halten; er sei daher in hohem Grade überrascht gewesen, daß die-
selben eine Vertägung zur Folge gehabt hätten (Bewegung). Seine
Ansichten über die zweijährige Dienstzeit seien die alten und nicht
widerlegt. Daß über die von ihm angeregten Schwierigkeiten nicht
gesprochen worden sei, sei Schuld der Art und Weise, in welcher
die Commission die Geschäfte behandelt habe. Die Abg. Simson
und Vincke sprechen sich sehr entschieden gegen das Benehmen des
Kriegsministers aus. Der Antrag der Commission wird mit allen
gegen 1 Stimme angenommen und in der Specialdebatte fortge-
fahren.
„ Hr. v. Bismark-Schönhausen trifft aus Biarritz in Berlin ein.
20. „ Siebenter Tag der Militärdebatte. Das Militärbudget für
1862 wird bis auf die Hauptabstimmung beendigt.
„ Bericht der Budget-Commission über den Militäretat für 1862:
Nach den Anträgen der Commission stellt sich das Endresultat für den
Militäretat pro 1863 wie folgt: Der von der königlichen Staatsregierung
vorgelegte Etat verlangt im Ordinarium 36,644,960 Thaler. Hierunter sind
jedoch als der größeren Kriegsbereitschaft zur Last fallend ermittelt und von
der Commission zur Absetzung empfohlen (rund) 5,928,302 Thlr. und wer-
den daher nach den Unträgen der Commission an fortlaufenden Ausgaben
zu bewilligen sein: 30,716,658 Thlr. Zu extraordinären Ausgaben sind nach
dem von der Staatsregierung vorgelegten Etat angesetzt: 1,844,662 Thlr.;
hiervon sind als zur Kriegsbereitschaft gehörig ermittelt und zur Absetzung
empfohlen 138,714 Thlr., so daß an einmaligen und außerordentlichen Aus-
gaben zu bewilligen sein werden: 1,705,948 Thlr.
„ Kriegsgerichtliches Urtheil in Graudenz über 5 Unterofficiere,
6 Gefreite und 68 Gemeine der 12. Compagnie des 8. ostpreuß.
Infanterieregiments wegen Aufwiegelung, Meuterei und Verweige-
rung des Gehorsams (gegen den Hauptmann von Besser).
21. „ Artikel der Stern-Ztg. über den mißlungenen Verständigungs-
versuch: «
,».In dem Bewußtsein, bis an die äußerste Grenze des Möglichen
den ausführbaren Wünschen des Landtags entgegengekommen zu sein, wird
die Reglerung um so ruhiger, klarer und sicherer den principiell und that-
sächlich festbegründeten Standpunkt unerschütterlich festhalten, welchen sie im