Oesterrtich. 209
Patrioten nur einen Weg, nämlich den, die Verfassung zu acceptiren, wie
sie von Sr. Maj. gegeben wurde, und allfällige Modificationen derselben
nur auf dem Wege zu erstreben, der in der Verfassung selbst angezeigt ist.
Die Regierung Sr. Maj. wird nichts unterlassen, um durch Versöhnung
auf die widerstrebenden Gemüther zu wirken, die sich noch von unserem
Verfassungsleben fern halten. Die Regierung wird es aber für ihre heilige
Pflicht erachten, von den Normen nicht abzuweichen, die der kaiserliche Wille
in entschiedener Weise ausgedrückt hat (Bravo). Nach dieser Erklärung
darf ich daher unumwunden aussprechen, daß die Regierung in dem An-
trage des Grafen Auersßerg weder einen Ausspruch des Mißtrauens, noch
eine Mahnung erkenntz nicht eines Mißtrauens, weil sie überzeugt ist, das-
selbe nicht zu verdienen; nicht einer Mahnung, weil sie glaubt, nachdem,
was ich gesagt habe, dieselbe nicht zu bedürfen, und sie glaubt daher mit
Ruhe die Entscheidungen in dem Beschlusse dieses hohen Hauses über den
vorliegenden Antrag abwarten zu können.“
13./20. Juli. Deutsches Schützenfest in Frankfurt. Episode Metz-
Wildauer.
14. Juli. (Tyrol). Errichtung einer eigenen Statthalterei-Abtheilung
17.
22.
für die beiden Wälschen Kreise Tyrol's.
„ Der Staatsminister legt dem Abg.-Hause durch kais. Botschaft
das Budget für 1863 vor. Der Finanzminister motivirt die
Nothwendigkeit der Vorlage vor Beginn des Verwaltungsjahres.
Das Gesammiterferderniß beträgt nach den Forderungen der Regierung
fl. 362,498,000, darunter 35 Mill. für außcerordentliche Militärausgaben.
Das Gesammtddeficit beträgt fl. 93,190,800, von denen 331 Mill. durch
Steuererhöhung, 24 Mill. durch den Verkauf von 1860er Loosen und 35
Mill. im Wege des Credites gedeckt werden sollen.
Die Höhe des geforderten außerordentlichen Bedarfs für die Armee, das
bisher noch nie so hohe Ordinarium für die Flotte und die Höhe des Defi-
cits, endlich die geringe Rücksichtnahme auf die bei Berathung des Vudgets
für 1862 geäußerten Wünsche des Abg.-Hauses erregen im Hause Erstaunen
und machen in der öffentlichen Meinung einen höchst ungünstigen Eindruck.
„ Die vorbereitende Budgetcommission des Finanzausschusses des
Abg.-Hauses entscheidet sich nur mit 5 gegen 4 Stimmen für Be-
rathung des Budgets für 1863. Den Ausschlag dafür geben die
Erklärungen des Staatsministers und des Finanzministers.
Der Staatsminister erklärt, daß er einen ablehnenden Beschluß des
Abgeordnetenhauses gegenüber dem neuen Budget nicht nur nicht als ein
Mißtrauens-, sondern vielmehr als ein dem Ministerium gegebenes Ver-
trauensvotum ansehen werde, da ihm hiedurch ausgedrückt erscheine, daß die
Versammlung vertrauensvoll der Regierung die selbstständige Action gemäß
13 des Februarpatentes überlasse, mithin dle Octroyirung des Budgets
mit allen Consequenzen, als da sind Steuererhöhung, Abschluß der Bank-
acte, Aufnahme von Anleihen, nur unter Vorbehalt nachträglicher Zustim-
mung des Reichsraths anheimgebe. Der Finanzminister v. Plener fügte bei,
daß er bereit sel, ergänzende Speckalvorlagen zum Budget zu machen, daß
dieselben schon in Vorbereitung seien, und daß der übelvermerkte Umstand,
die neue Budgetvorlage ignorire stellenweise die bei dem Budget für 1862
vom Reichsrath ausgedrückten Begehren, sich wohl entschuldige, wenn man
erwäge, daß große Theile des neuen Staatsvoranschlages gearbeitet und ge-
druckt werden mußten, bevor noch jene Wünsche des Abgeordnetenhauses vo-
tirt waren.
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