Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

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Schweden und Vorwegen. 
irgend ein gesetzliches und ehrenhaftes Mittel versäumte, durch welches 
ich die Durchführung der Reform befördern könnte. Nur in der Un- 
mröglichkeit etwas auszurichten, habe ich bisher einen gültigen Grund ge- 
sunden für die Unthätigkeit der Regierung in dieser Beziehung. Ich würde 
das Gewicht der von Ihnen vorgetragenen Meinungsäußerung überschätzen, 
wenn ich darin einen Beweis sähe, daß diese Unmöglichkeit nunmehr aufge- 
hört habe. Dieselbe ist jedoch ein Zeichen der Zeit, welches im Verein mit 
andern zu der Hoffnung berechtigt, daß wir mit immer größeren Schritten 
Dem Zeitpunkt nahen, wo die Lösung der Frage auf eine Weise, die, soweit 
és möglich ist, die Ansprüche auf allgemeines Recht mit allgemeiner Sicher- 
heit vereinigt, mit einiger Aussicht auf Glück zum wenigsten versucht wer- 
den kann.“ 
18. Febr. Entscheidung des Königs im schwedisch-norwegischen Staatsrathe bezüg- 
lich der Revision des Unionsvertrages zwischen Schweden und 
Norwegen. König Oskar XV. spricht vor allem aus, daß eine Revision 
des Unionsvertrages durch die Interessen der beiden vereinigten Königreiche 
principiell gefordert sei. Mit Erfolg könne dieselbe aber nur dann versucht 
werden, wenn ein Verhandlungsausschuß von Vertrauensmännern beider Theile 
gebildet würde. Die Grundlagen der Verhandlung sollen durchaus frei sein, 
und nicht im Voraus durch Aufstellung von gewissen Punktationen begrenzt 
und ebenso soll das Prinzip der staatsrechtlichen Gleichheit Schwedens wie 
Norwegens zu Grunde gelegt werden. Absicht soll nur sein, das Bestehende 
zu verbessern, die Union zu consolldiren und dem vorhandenen Vertrage eine 
präcisere Redaltion zu geben, welche künftig jedes Mißverständniß ausschließe. 
Mit Vorsicht wird übrigens sodann das Recht der ständischen Repräsentation 
in jedem der beiden Reiche hervorgehoben, die durch den Ausschuß verfaßten 
Propositionen anzunehmen oder zu verwerfen. Schließlich erklärt jedoch der 
König, daß er den dermaligen Zeitpunkt zur Ernennung eines Ausschusses 
von Vertrauensmännern nicht für geeignet halte, aber deren Berufung in 
kier Zeitfrist bei dem erleuchteten Geiste beider Nationen wohl werde mög- 
lich werden. 
9. Juli. Der Jahrestag der Schlacht von Puttawa wird in Stockholm mit 
18. 
großem Pompe gefeiert. 
Besuch des Königs von Schweden beim Könige von Dänemark in Ko- 
penhagen. 
22. Sept. Abschluß eines Handelsvertrages mit dem Königreich Italien. 
6. Okt. Eröffnung des Norwegischen Storthings. Thronrede des Königs. 
Die wichtigste Vorlage der Regierung geht auf eine Verbesserung des 
Rechtsverfahrens in Strafsachen. Gegen die Einführung der Geschwornen 
erhebt sich das Bedenken, „daß die localen Verhältnisse wenigstens in einem 
großen Theil des Reichs für ein Rechtsverfahren ungünstig sind, welches 
auf dieses System gebaut ist, und daß diese Verhältnisse die bedeutenden 
Opfer sowohl an Staatsmitteln als Zeit und Kräften der Staatsbürger 
vermehren würde, welche ein solches Rechtsverfahren seiner Natur nach mit 
sich führt.“ Der König wünscht indeß ganz im Einklang mit dem Stoer- 
thing zu handeln. Ein Gesetzentwurf wird vorgelegt werden, der darauf 
hinausgeht, die für Kriegszufälle nöthige Mannschaftsstärke für die Armee 
zuwege zu bringen, und durch Vertauschung der geworbenen Truppen mit 
conscridirten die Uebung der Armee zu vermehren. Der König verlangt 
aber für diese Umgestaltung weder vermehrte Geldmittel noch Ausdehnung 
der Dienstzeit im Frleden; er schlägt nur vor, „was andere Völker, welche
	        
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