Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

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Ichweden und Uorwegen. 
Regierung Gelegenheit gehabt hat, den von ihr selbst ausgearbeiteten Vor- 
schlag sowohl der Regierung Ihrer großbritt. Maj. als den andern alliirten 
und freundschaftlichen Regierungen zur Nachricht vorzulegen. Hiebei wird 
natürlich vorausgesetzt, daß es nicht lange dauern kann, bevor dieser Vor- 
schlag mitgetheilt wird, und daß die Verschiebung, welche der großbrittani- 
schen Regierung empfohlen wird, sich nicht länger als bis zum Verlauf 
einiger Wochen ausdehnen würde." 
23. Okt. Eröffnung der Schwedischen Reichstags. Thronrede des Königs: 
„ . In Veranlassung eurer Vorstellung während der letzten Reichstags- 
session wegen Ordnung der gegenseitigen Verhältnisse Schwedens und Nor- 
wegens habe Ich im zusammengesetzten Staatsrath Meine Anschauung, daß 
eine Revision der Reichsacte im wahren Interesse der beiden vereinigten 
Reiche ist, so wie Meine Hoffnung ausgesprochen, daß die Repräsentationen 
der beiden Länder Mich in Meinem Bestreben, einen glücklichen Ausgang 
dieser Sache herbeizuführen, unterstützen werden. Zu euch spreche Ich diese 
Anschauung und diese Hoffnung von neuem aus. Daß die Form für die 
Repräsentation des schwedischen Volks an wesentlichen Mängeln leidet, sehen 
wir alle ein. Bei der äußern Sicherheit und innern Ruhe, welche die Vor- 
sehung uns schenkt, scheint der Zeitpunkt günstig für eine ernste Erwägung 
der Mittel, um diesen Mängeln zu begegnen, welche die lebendige Wechsel- 
wirkung, die zwischen Regierung und Volk stattfinden muß, erschweren.. 
6./11. Dec. Verhandlungen des Schwedischen Reichstags über Abänderungen 
des Grundgesetzes: 
Der Bauernstand, der einzige Stand, der sich bis jetzt dem Vorschlage 
widersetzt hatte, daß Grundbesitzer, die einem andern Stande angehören oder 
irgend ein Staatsamt bekleiden, zu Reichstagsmitgliedern für den Bauern- 
stand gewählt werden können, nimmt nunmehr diesen Vorschlag einstimmig 
an. — Alle 4 Stände verständigen sich über Abänderung der Bestimmung, 
daß nur Anhänger der „reinen evangelischen Lehre" zu Staatsämtern be- 
fähigt sein sollen. — Ebenso verständigen sich alle 4 Stände darüber, daß 
der König nicht ohne Zustimmung der Stände Regent eines andern Landes 
werden dürfe. Eine weitere Beschränkung des Königs, Verträge mit fremden 
Mächten abzuschließen, wird dagegen vom Adel und Priesterstande verworfen. 
Der Antrag auf jährliche Reichstage wird vom Bürger= und Bauern- 
stand angenommen, vom Adelstand dagegen mit 147 gegen 118, vom Priester- 
stand mit 37 gegen 9 Stimmen verworfen. — Der Antrag, die Israeliten 
zur Ausübung des Wahlrechts bei der Wahl von Reichstagsabgeordneten 
zuzulassen, wird von Adel, Bürgern und Bauern angenommen, dagegen 
vom Priesterstande mit 27 gegen 22 Stimmen verworfen. — Ein Vorschlag, 
daß das Ritterhaus künftig nur aus 75 Mitgliedern bestehen solle, von denen 
der Adel 60 und diejenigen größeren Grundbesitzer, welche ein Staatsamt 
bekleidet haben oder noch bekleiden, 15 zu wählen hätten, wird vom Adel- 
stand mit großer Mehrheit verworfen. 
18. Dec. Im Norwegischen Storthing wird die Proposition des Königs, 
die Art. 14 und 21 der Constitution, die u. a. die Bestimmung enthalten, 
daß „nur der Kronprinz oder dessen ältester Sohn“ zum Vicekönig ernannt 
werden dürfe, dahin abgeändert werde, daß statt des Ausdrucks „Kronprinz" 
gesetzt werde „der nächste zum Throne erbberechtigte Prinz“, mit 57 gegen 
48 Stimmen verworfen, obgleich der Constitutionsausschuß einstimmig auf 
Annahme angetragen hatte. 
 
	        
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