Dänemark. 347
Eine dänische Circulardepesche an die Höfe von Paris, London,
St. Petersburg, Stockholm und Haag beschwert sich leidenschaftlich über die
Absicht der beiden deutschen Großmächte und des deutschen Bundes, die hol-
steinische Frage mit der schleswig'schen zu vermengen: „
„Sie werden aus dem abschriftlich anliegenden Bericht des Herrn von Bülow
(dänischen Gesandten am deutschen Bunde) ersehen, mit wie gutem Grundedie tgl.
Regierung sich stets der Ausdehnung der Unterhandlungen widersetzt hat, die
mit den beiden großen deutschen Höfen über die Frage schweben, welche Ver-
pflichtungen die dänische Regierung im Jahre 1851 in Betreff Schleswigs
eingegangen sei und bis zu welchem Punkte diese Verpflichtungen erfüllt
worden. Wir wollen einer Erörterung dieses Gegenstandes, so müßig sie
unserer Ansicht nach sein würde, nicht aus dem Wege gehen, aber wir
widersetzen uns dagegen, dieselbe mit den auf ein dem deutschen Bunde an-
gehöriges Land bezüglichen Verhandlungen zu vermengen, da uns die Er-
fahrung belehrt hat, wie gefährlich es ist, nicht bei jeder Gelegenheit und
in der striktesten Weise der Competenz der deutschen Bundesversammlung
Grenzen zu setzen. Unsere Voraussicht bestätigt sich bereits. Preußen und
Oesterreich sind dabei, ihre Depeschen der Billigung von Frankfurt unterzu-
ordnen, insbesondere was ihr Unterfangen betrifft, Schleswig in den Streit
mit hineinzuziehen, und sie wenden sich nicht an den Bundestag, der allen-
falls als der „Professor“ seiner vorgeblichen internätionalen Rechte ange-
sehen werden könnte, vielmehr an die vereinigten Ausschüsse, welche nur für
die holsteinische Sache Mandat empfangen haben. „Dieser Schritt
zeigt mehr als irgend eine Beweisführung von meiner Seite die Ver-
wirrung, welche Deutschland sich angelegen sein läßt, unaufhörlich in
diese beiden, ihrer Natur nach gänzlich verschiedenen Fragen hineinzu-
tragen. Und wahrhaftig, in dieser Wahrnehmung ist weder Uebertrei-
bung noch Haarspalterei. Den Ausschuß für Holstein und den Ausschuß
zur Execution dieser sogenannten internationalen Ansprüche auf Schleswig
in Bewegung setzen, das heißt doch wirklich Seitens Preußens und Oester-
reichs so viel als das Unterfangen, die Ordnung einer-Bundesangelegenheit
von der Lösung einer auswärtigen Frage abhängig zu machen: das heißt,
einer Erecution in Holstein die Perspective eröffnen, die auf nichts Anderes
hinauskäme, als den deutschen Absichten auf Schleswig zu dienen; das heißt
die Action des Bundes auf die inneren Angelegenheiten aller Theile der
dänischen Monarchie erstrecken; und das heißt noch nicht einmal, der ge-
sammten dänischen Monarchie die Stelle eines Bundesgliedes anweisen, son-
dern dieselbe ganz einfach in die Lage eines Vasallen von Deutschland herab-
en“.
19. März. Der König genehmigt die Ausschließun der beiden Schleswig'
Mitglieder aus dem Reichsrothe. schliebung chles wigschen
24. „ Krühger stellt im Reichsrathe den Antrag, die Regierung möge das
Verfassungsgesetz für Dänemark und Schleswig in Uelkreinsiemmugt mit
dem dänischen Grundgesetz (d. h. die ##nc i i i
dieser Gessten nnd h Incorporation Schleswigs) noch in
4. April. Der Reichsrath verwirft den Antra
l. D · gKrüers,naden1d -
seilspräsident entschieden dagegen ausgesprochen, mit 43 e 660 er Gon-
16. „ Schluß der Session des Reichsrathes.
22. Mai. Die dänische Regierung i öfe i ;
Laucnoniche befestigen beschließt, die Bahnhöfe in Holstein und
141. Juni. Scandinavisches Studentenfest in Kopenhagen.
18. Juli. Besuch des Königs von Schweden bei dem Könige von Dänemark.