Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

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Uußland. 
Baues, dies die nothwendigen Consequenzen des großen Werkes Ew. Maj. 
Je trauriger der gegenwärtige Zustand des Landes ist, jemehr alle aus dem 
nationalen Geiste fließenden Erfordernisse verkannt werden, desto mehr wen- 
den sich die Gemüther der Vergangenheit zu, und erblicken in der Vereini- 
gung mit Polen das einzige Heil, — und dies, Allergnädigster Herr, ist 
unser einziger Wunsch. Das Bekenntniß desselben möge als Akt der Ver- 
ehrung für Ew. Mojestät ausgenommen werden. Ein Monarch, der zum 
Dollmetsch des göttlichen Willens durch die Emancipation des Volkes wurde, 
wird diesen göttlichen Willen in dem Rufe der unglücklichen Nation nicht 
verkennen“". 
Die Regierung verhindert die Absendung dieser Adresse durch eine sofortige 
Auflösung der Versammlung; dieselbe begnügt sich, die mit ihren Unter- 
schriften versehene Adresse im Protokoll niederzulegen. 
4. Dez. Rußland und England tauschen gegenseitig die förmliche und 
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18. 
20. 
schriftliche Anerkennung aus, daß die Ausschließung der in Frank— 
reich, England und Rußland regierenden Familien vom Griechischen 
Throne auch fernerhin in Kraft bleiben soll, und daß demnach so- 
wohl die Wahl des Herzogs von Leuchtenberg als diejenige des 
Prinzen Alfred, für den Fall, daß der eine oder andere von der 
Griechischen Nation auf den Hellenischen Thron berufen würde, 
null und nichtig sein sollen. Frankreich soll zum Beitritt zu dieser 
Uebereinkunft eingeladen werden. 
(Polen). Ein vertrauliches Schreiben des Präsidenten der Regierungs- 
commission des Innern an den Civilgouverneur von Warschau, ertheilt 
demselben eine genaue Instruktion für die Regierungsorgane zu der be- 
vorstehenden Recrutirung: 
Nach dieser Instruktion besteht „eine der Hauptaufgaben dieser Rekruti- 
rung darin, sich jenes Theils der Bevölkerung zu entledigen, welcher durch 
sein Verhalten zur Störung der öffentlichen Ordnung beigetragen habe“. 
Weiter wird verfügt, daß jeder Rekrutirungsbezirk eine bestimmte Anzahl 
Rekruten beizustellen hat, wozu vor allem solche beizuziehen sind, die keine 
bestimmte Beschäftigung haben, und aus Anlaß der letzten Unruhen schlecht 
notirt sind. Auch wird in diesem Erlaß gestattet, von der Befreiung, welche 
nach sonstiger Uebung den Gerichtspraktikanten, Studenten 2c. zu statten 
kommt, für diesmal nach Umständen Umgang zu nehmen. Die Militär- 
commandanten können Anträge zu Abweichungen vom Rekrutirungsregle- 
ment stellen, wo es angezeigt erscheint, daß manche Städte mit einem grö- 
ßeen Contingent in Anspruch genommen werden. Endlich wird die Er- 
wartung ausgesprochen, daß diese Rekrutirung ungewöhnliche Mittel, Ener- 
gie und Vorsicht erheischen wird. 
Einr Circularbepesche des Fürsten Gortschakoff recapitulirt das Verhalten 
des Russischen Cabinets während des Laufs der Unterhandlungen 
zwischen den Großmächten über die Besetzung des Griechischen Throns, 
die damit endigten, daß Rußland auf die Candidatur des Herzogs von 
Leuchtenberg formell verzichtete, worauf auch England diejenige des Prinzen 
Alfred förmlich fallen ließ, diese Verzichte gegenseitig schriftlich ausgetauscht 
und neuerdings anerkannt wurde, daß die Familien der in Frankreich, Ruß- 
land und England regierenden Familien vom Griechischen Throne ausge- 
schlossen sein sollen. 
Großfürst Michael wird zum Statthalter Kaukasiens ernannt. 
„ (Polen). Ein Russischer Ukas hebt die noch nicht definitiv ausgespro- 
chenen Confiscationen, in Folge des Aufstandes von 1830, auf. 
 
	        
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