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Griechenland.
23. Oct. Proclamation der provisorischen Regierung „an die Hellenen“:
„Mitbürger! Ein politisches System, das die nationale Würde gede-
müthigt und zur Sittenverderbniß geführt hat — ein Regierungssystem.
welches die Achtung gegen die Gesetze des Landes und das Gewissen der
Bürger unterdrückt hat, mußte die Ueberzeugungen des griechischen Volkes
gegen sich haben und dieses zum Aufstande treiben. Deshalb haben die
meisten Provinzen ganz kürzlich dieses große Werk begonnen, und in diesem
Augenblicke sind fast alle Regierungsbezirke aufgestanden, haben die bestehen-
den Behörden vertrieben und, unterstützt von der edlen und tapfern Armee,
neue Localbehörden eingesetzt. Dieselbe Nothwendigkeit und derselbe Drang
hat in der Nacht von gestern auf heute auch das Volk der Hauptstadt zum
Aeußersten gebracht, das, wetteifernd im Patriotismus mit dem Volke der
Provinzen, den Umsturz der bestehenden Ordnung verlangte, und die Armee,
ein treuer Wächter der von der Nation ihr anvertrauten Wahrung der Ei-
destreue und Aufrechthaltung der Gesetze, würdig des Namens einer griechi-
schen Armee, der sie ziert — hat das Unternehmen des Volkes unterstützt,
und auf diese Weise, durch das gemeinschaftliche Zusammenwirken beider, ist
die bestehende Ordnung umgestürzt worden, indem der bisherige Inhaber
des Thrones von Griechenland dessen für entsetzt und die Anrechte seiner
Gemahlin auf die Regentschaft für aufgehoben erklärt wurden. Dagegen
wurde eine provisorische Regierung eingesetzt. Der Präsident der neuen Re-
gierung bildete in Folge dessen ein Ministerium. Die Aufgabe, welche die
Provisorische Regierung vom Volke und von der Armee erhielt, besteht in
der Aufrechthaltung der constitutionellen Monarchie, in der Anerkenntniß der
Achtung und der Dankbarkeit Griechenland's gegen die drei großen Schutz-
mächte, in der Aufrechthaltung der freundschaftlichen Beziehungen des Staa-
tes zu allen anderen, in der schleunigsten Einberufung der Nationalversamm-
lung und in der Wahrung der Ordnung und Ruhe während dieses Zeit-
raums, indem sie die Gesetze des Staates in Kraft erhält. Diese Pflichten
wollen wir auch mit aller Treue und Hingebung erfüllen und sind bereit,
unsere Herrschaft der constituirten Nationalversammlung wieder abzutreten.
Damit wir aber dieses großartige heilige Werk vollbringen, muß der Pa-
triotismus Aller wach erhalten werden; wir rufen daher eueren Patriotis-
mus an und erwarten von euch nicht nur die Aufrechthaltung der Ruhe
und Ordnung, sondern auch jene Selbstverläugnung, welche von jeher die
griechische Nation in den vergangenen kritischen Zeitläuften ausgezeichnet hat,
und so hoffen wir, daß die nöthige Hand des Höchsten, welche nie von un-
serem Vaterlande sich abzog, unsere schwachen, aber wohlgemeinten Bestrebun-
gen unterstützen und diesem neuen Werke seinen Segen ertheilen wird, indem
9 d neue Ordnung der Dinge zum Ruhme des griechischen Namens
efestigt.
König Otto im Hafen von Piräus. Conferenz mit den Gesandten der
Mächte. Der König geht nach Salamis.
24. Oct. Der König entschließt sich, nach Bayern zurückzukehren, ohne
indeß weder für sich noch für sein Haus auf seine Rechte bezüglich
der griechischen Krone zu verzichten?). Abschiedsproclamation des
Königs:
„Hellenen! Ueberzeugt, daß nach den letzten, in einigen Theilen des Reiches
und vorzugsweise in der Hauptstadt stattgehabten betrübenden Ereignissen
*) Anmerk. Die Hauptdocumente, welche die Ansprüche des Hauses
Wittelsbach auf den Thron Griechenland's enthalten, sind: Die Convention
vom 7. Mai 1822, der Additional= Artikel VIII. zu dieser Uebereinkunft v.
3. April 1833, und die Artikel 37, 38 und 39 der griechischen Verfassungs=
urkunde vom Jahre 1844. Die betreffenden Artikel der Convention vom