Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

360 Amerika. 
19. Nov. Ein Tagsbefehl Burnside's theilt die Potomacarmee in drei Divisionen 
unter Sumner, Franklin und Hooler, mit einer Reserve unter Siegel. 
Die Unionsarmee besetzt die nördli en, die Armee des Südbundes die süd- 
lichen Ufer des Rapahannok. r n 
2. Dec. Wiederzusammentritt des Congresses in Washington. Botschaft 
des Präsidenten: 
„ „ Wenn. der Zustand der auswärtigen Beziehungen auch weniger 
erfreulich ist als in früheren Zeiten, so ist er doch jedenfalls befriedigender, 
als eine in so unglücklicher Zerrüttung befindliche Nation hätte erwarten 
dürfen. Im vorigen Juni „waren gewisse Gründe zu der Annahme vor- 
handen, daß die Scemächte, welche bei Beginn der amerikanischen Wirren 
die Aufständischen so unweise und unnöthig als Kriegführende anerkannten, 
bald jene Stellung aufgeben würden, die sich für sie selbst nur weniger 
nachtheilig erwiesen hat, als für Amerika. Aber vorübergehende Nieder= 
lagen, welche die Unionswaffen später erlitten, und welche von unloyalen 
Bürgern im Auslande in übertriebener Weife dargestellt wurden, haben 
kbisher jenen Akt der einfachen Gerechtigkeit verzögert. Im weiteren 
Verlauf stellt der Präsident eine Trennung der Union als ein Unding dar 
und sagt: „Es gibt keine Linie, mag sie nun gerade oder krumm sein, welche 
als Grenzlinie für den Fall einer Trennung dienen könnte. Unser Streit 
gehört uns selbst und den kommenden Geschlechtern der Menschen an und 
er kann nicht mit dem Dahinschwinden einer einzigen Generation ohne Con- 
vulsion auf immer vertuscht werden.“ Der Präsident empfiehlt schließlich 
folgende Resolutionen: „Der Unionscongreß beschließt, daß, wenn zwei 
Drittel beider Häuser sich damit einverstanden erklären, die folgenden Ar- 
tikel den Legislaturen oder Conventen der einzelnen Staaten als Amende- 
ments zu der Bundesverfassung vorgelegt werden und daß alle oder einzelne 
dieser Artikel, wenn sie von drei Vierteln dieser Legislaturen oder Convente 
ratificirt lind, als Theil oder Theile der Verfassung giltig sein sollen. 
Art. 1. Jeder Staat, in welchem die Sklaverei jetzt besteht und welcher 
sie zu irgend einer Zeit vor dem Januar des Jahres 1900 aufhebt. 
soll folgende Entschädigung von den Vereinigten Staaten erhalten: Die 
Präsidenten der Vereinigten Staaten sollen jedem solcher Staaten für 
jeden Sklaven, von welchem man weiß, daß er sich zur Zeit des achten 
Census der Vereinigten Staaten darin befand., Bons der Vereinigten 
Staaten übergeben, welche gewisse Zinsen tragen , und zwar soll dies 
in Terminen oder mit Einem Male geschehen, je nachdem die Auf- 
hebung allmälich oder mit Einem Male Statt gefunden hat. Jeder Staat, 
welcher die Sklaverei, nachdem er diese Bons erhalten hat, einführt oder 
duldet, soll die Bons nebst den Zinsen den Vereinigten Staaten zurück- 
erstatten. Art. 2. Alle Sklaven, welche die Freiheit durch das Glück des 
Krieges zu irgend einer Zeit vor Beendigung der Rebellion erlangt haben, 
sollen für immer frei sein. Loyale Eigenthümer sollen jedoch Entschädigung 
erhalten. Der Congreß darf Geld bewilligen und Vorkehrungen treffen, um 
Niederlassungen freier Neger mit deren Einwilligung an Orten, die außer, 
halb der Vereinigten Staaten liegen, zu gründen.“ Präsident Lincolt n ber- 
blickt in der Annahme dieser Resolutionen ein sicheres Mittel uur ie . 
herstellung der Union, bemerkt indessen: „Ich empfehle diesen P an "n en tt 
jedoch in dem Sinne, als ob eine Wiederherstellung der Nationa au ori . 
nicht auch ohne dessen Annahme erzielt werden könnte. Ve er d 
Kriege noch der Emancipationsproklamation wird durch die Emfehlung die 
Planes Einhalt gethan, aber seine frühzeitige Annahme würde ohne Jweisel 
die erwähnte Wiederherstellung im Gefolge haben und damit ienen Ding . 
Einhalt thun. Dieser Plan würde rascher zum Frieden führen und wen- ger 
kosten, als wenn wir uns bloß auf die Gewalt verließen. Viele
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.