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Deutschland. „
schen Volks; 5) die Frage über die deutsche Executivgewalt ist unter Mit-
wirkung und Zustimmung des deutschen Parlaments zu regeln."
Heinr. v. Gagern hatte sich in längerer Rede gegen den Antrag der
Commission und für eine Centralgewalt erklärt, in der Oesterreich und
Preußen Antheil haben sollten.
III. Beschluß bezüglich der in mehreren deutschen Staaten ein-
seitig und widerrechtlich aufgehobenen Verfassungen: „Da
in mehreren deutschen Staaten auf gesetzmäßigem Wege vereinbarte und in
Wirksamkeit getretene Verfassungen von den Regierungen einseitig theils
aufgehoben, theils abgeändert und an die Stelle der gesetzmäßigen Volks-
vertretungen Ständeversammlungen einseitig wieder hergestellt oder neu ge-
schaffen worden sind, und da die unheilvollen Folgen dieser Rechtsbrüche in
verschiedenen Ländern noch heute fortbestehen, so beschließt die Versammlung:
1) In der Zulassung der Mitglieder solcher thatsächlich bestehenden Stände-
versammlungen ist ein Anerkenntniß jener rechtswidrig erlassenen Bestim-
mungen keineswegs enthalten, vielmehr ist 2) die Wiederaufrichtung des
Rechtszustandes in jenen Ländern ein allgemeines deutsches Interesse.“
IV. Beschluß bezüglich der Zollvereinskrisis: „Die Versammlung er-
klärt, daß der gegenwärtig zwischen den Regierungen der Zollvereinsstaaten
ausgebrochene Zwist dem Wohl der deutschen Nation und dem Ansehen der
Regierungen verderbsich, daher eine baldigste Erledigung desselben dringend
ist; die Versammlung erkennt, daß die Grundursache dieses Zwistes in der
schlechten Verfassung des Zollvereins gelegen ist; sie spricht sich deshalb dahin
aus: 1) daß zwar die Gründung des wirklichen Bundesstaats auch in
handelspolitischer Beziehung das erste Bedürfniß Deutschlands ist, dessen
Befriedigung auch diesem Nothstand abhelfen wird; daß jedoch 2) so lange,
bis dieses Ziel erreicht sein wird, die Auflösung des für Deutschland unent-
behrlichen Zollvereins zu vermeiden ist, daher 3) bei der Erneuerung des-
selben eine Verbesserung seiner schlechten Verfassung unerläßlich scheint.“
V. Beschlleßt die Versammlung „dem preußischen Abgeordnetenhause für
seine Haltung bezüglich des Militär-Etats, welche für die Entwicklung des
constitutionellen Lebens Deutschlands von der höchsten Bedeutung ist, ihre
Anerkennung auszusprechen.“
4. Oct. (Hessen -Darmstadt). Versammlung der 5 Handelskam-
mern des Landes in Mainz behufs einer Vorberathung über die
Verhandlungen des deutschen Handelstages in München.
Die Mehrheit spricht sich dafür aus, daß die Annahme des Handels-
vertrags im Interesse des inländischen Handels liege; daß man daher auf
diese Annahme auch dann hinwirken müsse, wenn hierdurch die Zoll-
einigung mit Oesterreich ausgeschlossen werden sollte; daß jedoch die An-
bahnung eines Handelsvertrags zwischen Oesterreich und dem Zollverein
nach Sicherung des Fortbestandes desselben mittelst Ratification des preußisch-
französischen Vertrags eben falls zu erstreben sei.
(Baden). Der frühere Staatsrath Karl Matthy wird reac-
tivirt und zum vorsitzenden Mitgliede des Finanzministeriums er-
nannt.
5. (Liechtenstein). Der Fürst verleiht seinem Ländchen eine
constitutionelle Verfassung.
6. (Nationalverein). Die Generalversammlung des National-
vereins in Coburg erklärt sich für Wiederaufnahme der Reichs-
verfassung vom 28. März 1849. Beschlüsse:
I. In der Bundesreformfrage: „Das deutsche Volk kann nicht mit
dürftiger Ausbesserung einer Bundesverfassung abgefunden werden, deren