Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Ergänzung. 357 
schen Truppen und des Belagerungsgeschützes zur Besetzung Jütlands 
und zur Belagerung Fridericia's zu verwenden. 
20. April. (England). Vorläufige Eröffnung der Londoner Conferenzen, 
25. 
L 
obgleich der Vertreter des deutschen Bundes noch nicht eingetroffen 
ist. Die Vertreter Oesterreichs und Preußens erklären, so lange 
an demselben keinen Theil zu nehmen. 
(England). Wirkliche Eröffnung der Londoner Conferenzen. 
Der Antrag auf Einstellung der Feindseligkeiten zu Lande und zur 
See, jedoch mit Aufrechthaltung der (dänischen) Blokade wird von 
den Vertretern Oesterreichs, Preußens und Dänemarks ad referen- 
dum genommen. 
Vertreter der theilnehmenden Mächte an der Conferenz: 
Fürst La Tour d'Auvergne für Frankreich; Graf Russel und Lord Clarendon 
für England; Graf Appony und Geheimerath v. Biegeleben für Oesterreich; 
Graf Bernstorff und Geheimerath v. Balan für Preußen; v. Beust für den 
deutschen Bund; Graf Brunnow und v. Ewers für Rußland; Graf von 
Wachtmeister für Schweden; Minister Ouaade, v. Bille und Staatsrath 
Krieger für Dänemark. 
  
Ergän zung. 
30. Jan. (Preußen). Depesche Bismarck's an den preußischen Ge- 
sandten in London: 
„..In meiner Depesche vom 24. ds. Mts. habe ich schon wiederholt, 
daß es uns völlig unmöglich ist, den Londoner Vertrag aufrecht zu erhalten 
und zugleich die ihm vorhergegangenen und innerlich mit ihm zusammen 
hängenden Vereinbarungen offen verletzen zu lassen. Dadurch, daß Dänemark 
zwölf Jahre lang seine Verbindlichkeiten unerfüllt gelassen und sie zuletzt durch 
die Verfassung vom 18. November endgültig und förmlich gebrochen hat, ha- 
ben wir das Recht erlangt, uns vom Londoner Vertrag los- 
zusagen. Wir fragten uns, ob nir von diesem Rechte Gebrauch machen 
oder es noch einmal versuchen sollten, Dänemark zur Crfüllung seiner Verbind- 
lichkeiten zu bewegen; nur der aufrichtige Wunsch, unsere Beziehun- 
gen zu den Mitunterzeichnern des Londoner Vertrags nicht zu 
trüben, hat uns vermocht, die letztere Alternative zu wählen und somit zu 
beweisen, daß wir dem genannten Vertrage treu bleiben. Die Regierung Ihrer 
britischen Majestät wird uns nicht die Anerkennung verfagen können, daß 
wir uns bemüht haben, die uns durch den Londoner Vertrag auferlegten Ver- 
pflichtungen auf's Gewissenhafteste zu erfüllen. Aber wenn wir an allen Be- 
stimmungen von 1851—52 festhalten, so sind wir es uns selbst und den In- 
teressen Deutschlands, die wir in den Herzogthümern zu beschützen haben, 
schuldig, die Periode der bloßen Versprechungen, die so ganz unwirksam ge- 
blieben sind, nicht weiter in die Länge ziehen zu lassen, sondern Sorge zu 
tragen, daß Verpflichtungen, deren Vorhandensein und bindende Kraft Nie- 
mand abläugnet, erfüllt werden. Wir können uns hievon nicht abschrecken lassen 
durch den letzten uns durch J. brit. M. Regierung gemachten Vorschlag, Däne- 
nemark eine Frist von 6 Wochen zu gönnen, damit es die Novemberverfassung 
in verfassungsmäßiger Weise, d. h. durch Anwendung dieser vertragswidrigen 
Verfassung selbst, aufzuheben suche .. Nachdem die dänische Regierung sich
	        
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