Ergänzung. 357
schen Truppen und des Belagerungsgeschützes zur Besetzung Jütlands
und zur Belagerung Fridericia's zu verwenden.
20. April. (England). Vorläufige Eröffnung der Londoner Conferenzen,
25.
L
obgleich der Vertreter des deutschen Bundes noch nicht eingetroffen
ist. Die Vertreter Oesterreichs und Preußens erklären, so lange
an demselben keinen Theil zu nehmen.
(England). Wirkliche Eröffnung der Londoner Conferenzen.
Der Antrag auf Einstellung der Feindseligkeiten zu Lande und zur
See, jedoch mit Aufrechthaltung der (dänischen) Blokade wird von
den Vertretern Oesterreichs, Preußens und Dänemarks ad referen-
dum genommen.
Vertreter der theilnehmenden Mächte an der Conferenz:
Fürst La Tour d'Auvergne für Frankreich; Graf Russel und Lord Clarendon
für England; Graf Appony und Geheimerath v. Biegeleben für Oesterreich;
Graf Bernstorff und Geheimerath v. Balan für Preußen; v. Beust für den
deutschen Bund; Graf Brunnow und v. Ewers für Rußland; Graf von
Wachtmeister für Schweden; Minister Ouaade, v. Bille und Staatsrath
Krieger für Dänemark.
Ergän zung.
30. Jan. (Preußen). Depesche Bismarck's an den preußischen Ge-
sandten in London:
„..In meiner Depesche vom 24. ds. Mts. habe ich schon wiederholt,
daß es uns völlig unmöglich ist, den Londoner Vertrag aufrecht zu erhalten
und zugleich die ihm vorhergegangenen und innerlich mit ihm zusammen
hängenden Vereinbarungen offen verletzen zu lassen. Dadurch, daß Dänemark
zwölf Jahre lang seine Verbindlichkeiten unerfüllt gelassen und sie zuletzt durch
die Verfassung vom 18. November endgültig und förmlich gebrochen hat, ha-
ben wir das Recht erlangt, uns vom Londoner Vertrag los-
zusagen. Wir fragten uns, ob nir von diesem Rechte Gebrauch machen
oder es noch einmal versuchen sollten, Dänemark zur Crfüllung seiner Verbind-
lichkeiten zu bewegen; nur der aufrichtige Wunsch, unsere Beziehun-
gen zu den Mitunterzeichnern des Londoner Vertrags nicht zu
trüben, hat uns vermocht, die letztere Alternative zu wählen und somit zu
beweisen, daß wir dem genannten Vertrage treu bleiben. Die Regierung Ihrer
britischen Majestät wird uns nicht die Anerkennung verfagen können, daß
wir uns bemüht haben, die uns durch den Londoner Vertrag auferlegten Ver-
pflichtungen auf's Gewissenhafteste zu erfüllen. Aber wenn wir an allen Be-
stimmungen von 1851—52 festhalten, so sind wir es uns selbst und den In-
teressen Deutschlands, die wir in den Herzogthümern zu beschützen haben,
schuldig, die Periode der bloßen Versprechungen, die so ganz unwirksam ge-
blieben sind, nicht weiter in die Länge ziehen zu lassen, sondern Sorge zu
tragen, daß Verpflichtungen, deren Vorhandensein und bindende Kraft Nie-
mand abläugnet, erfüllt werden. Wir können uns hievon nicht abschrecken lassen
durch den letzten uns durch J. brit. M. Regierung gemachten Vorschlag, Däne-
nemark eine Frist von 6 Wochen zu gönnen, damit es die Novemberverfassung
in verfassungsmäßiger Weise, d. h. durch Anwendung dieser vertragswidrigen
Verfassung selbst, aufzuheben suche .. Nachdem die dänische Regierung sich