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theilweise in namentlicher Abstimmung, mit zwei Dritteln aller
Stimmen gegen ein Dritttheil (der unionistisch-magyarischen Partei)
angenommen. -
19. Dec. (Croatien). Landtag: Annahme der Adresse an den Kaiser
auf Grund der am vorhergehenden Tage gefaßten Beschlüsse.
„(CTyrol). Landtag: Adreßbatte. Der Entwurf der Majorität
knüpft an einen energischen Protest gegen die Umtriebe für Los-
reißung Wälschtyrols die wiederholte Bitte um Aufrechthaltung der
Glaubenseinheit, während die Verfassungsfrage direct gar nicht be-
rührt wird, vielmehr beiläufig dem Septemberpatente (Sistirung der
Februarverfassung) zugestimmt wird.
„. . . Der treugehorsamste Landtag erlaubt sich aber, von dieser unter-
thänigsten Bitte Anlaß zu nehmen, um das Augenmerk Ew. Maj. ehrfurchts-
vollst auch auf die Eigenthümlichkeiten des Landes und auf die inneren Be-
dingungen seiner Einheit zu lenken, von denen für alle Zukunft die Erhaltung
seiner Kraft abhängt. Zu den Eigenthümlichkeiten Tyrols gehören in ersler
Reihe der fromme Glaube und die reine Sitte der Väter und die Wehrkraft
des Volkesz; sie stehen in Wechselwirkung und in ihnen beruht wesentlich der
alttyrolische Geist, welcher das Land zu einem uneinnehmbaren Bollwerke der
Monarchie gegen Süden und Westen macht. Ew. Maj. haben in dem Patente
v. 20. Sept. 1865 auszusprechen geruht, daß die Mannichfaltigkeit der ver-
schiedenen Länder des Reiches beachtei, und ihre geschichtliche Rechtsentwicklung
gesichert werden müsse. Im Vertrauen auf biesss kaiserl. Wort, erlaubt sich
daher der treugehorsamste Landtag ehrsurchtsvollst die Hoffnung auszusprechen,
daß nebst der Einheit auch die Eigenthümlichkeit des Landes in alle Zukunft
werde gewahrt bleiben." ·
Die liberale Minderheit verlangt den Uebergang zur Tagesord-
nung. Dasselbe wird mit 40 gegen 18 Stimmen verworfen, worauf
die Minorität erklärt, am Zustandekommen einer solchen Adresse in
keiner Weise mitwirken zu können und daß sie sich demnach der
Abstimmung enthalten werde. Alle anwesenden Liberalen verlassen
den Saal. Die zurückgebliebene Mehrheit ist nicht mehr beschluß-
fähig.
20721. Dec. Besuch des Ministers v. Beust in Begleitung des ungar.
Hofkanzlers in Pesth.
„ „ (Böhmen). Landtag: Antrag des Grafen Leo Thun, dem
Kaiser als Landesgesetz zur Sanction zu unterbreiten.
„Die erste Alinea des § 54 der Landtagswahlordnung v. 26. Febr. 1861
kritt außer Krast und es hat der § 54 zu lauten: So wie während der
Dauer der ersten Landtagsperiode können auch während der Dauer der zwei-
ten Anträge auf Aenderungen der Bestimmungen der Landtagswahlordnung
durch absolute Stimmenmehrheit des nach § 38 der Landesordnung überhaupt
beschlußfähigen Landtags beschlossen werden.“
Die deutsche Partei erhebt gegen einen Beschluß schriftlichen Protest
und erklärt, an der Berathung des Antrags keinen Antheil zu neh-
men, worauf die czechische Partei denselben ohne Debatte zum Be-
schluß erhebt.
„ (Tyrol). Landtag: Die Majorität weigert sich, auf die beab-
sichtigte Adresse zu verzichten und beschließt, dieselbe neuerdings auf
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