Full text: Europäischer Geschichtskalender. Siebenter Jahrgang. 1866. (7)

Spanien. 909 
„.. Dem Geiste der demokratisch-socialistischen und anarchischen Minoritäten 
jeder Färbung gedenkt die Regierung der Königin den Geist der großen 
religiösen, constitutionellemonarchischen, ehrsamen und friedliebenden Majorität 
gegenüberzustellen, die durch diese revolutionären Zuckungen in ihrem Eigen- 
thum zu Grunde gerichtet und in ihrer Arbeit gelähmt wird... Durch Gewalt 
muß jede Art von Scandal, von Drohungen und Aufruhrversuchen nieder- 
ehalten werden; schonungslos müssen die gesetzwidrigen Vereine und Ver- 
sanmlungen verfolgt und alle, welche sie ins Leben rufen, einrichten und 
leiten, mit äußerster Strenge gerichtlich belangt werden, und man muß so 
verfahren, daß jeder den durch feinen Rang ihm zustehenden Posten einnehme. 
Die schlechten Gewohnheiten müssen unterdrückt, alle Pflichtvergessenen gezüch- 
tigt und die, welche dem Gesetz gehorchen und die eingesetzte Obrigkeit achten, 
in ihrer rechtmäßigen Freiheit sichergestellt werden. Die Regierung erwartet 
ven Ew. Excellenz eine thätige, einsichtsvolle, eindringliche Mitwirkung, um 
endlich zu dem vorgesetzten Ziele zu gelangen. Sie stellt Ew. Excellenz die 
moralischen und materiellen Mittel, welche die Ausführung der in dieser Note 
enthaltenen Anordnungen sichern, zur Verfügung.“ 
23. Sept. Das Kriegsgericht verurtheilt wiederum 33 Personen zum 
Tode, 54 andere zur Deportation. 
29. „ Ein königl. Decret veröffentlicht ein Gesetz zur Verhinderung 
des Negerhandels nach Art der in Frankreich und England darüber 
geltenden Gesetze unter Vorbehalt der späteren Zustimmung der 
Cortes, da der Congreß nicht mehr in beschlußfähiger Zahl ver- 
sammelt ist. 
2. Oct. Ein kal. Decret schließt die Session der Cortes. 
9. „ Ein kgl. Decret bahnt einer totalen Umgestaltung des gesammten 
Unterrichtswesens den Weg, indem der oberste Unterrichtsrath in rein 
clericalem Sinne neu gebildet und die Möglichkeit eröffnet wird, 
alle freisinnigen Schullehrer ihrer Stellen zu entsetzen. 
„ Die verfassungsmäßigen Gesetze über die Befugnisse der Ge- 
meinderäthe und der Provinzialräthe werden durch kgl. Machtvoll- 
kommenheit abgeschafft: 
„In Gemäßheit des Antrags des Ministers des Innern und in Ueber- 
einstimmung mit Meinem Ministerrath verordne Ich was folgt: Es werden 
hiermit aufgehoben die Gesetze über die Einrichtung und die Amtsbefugnisse 
der Municipalräthe, sowie über die Regierung und Verwaltung der Pro- 
vinzen in der durch die darauf bezüglichen Gesetzesvorlagen ausgedrückten 
Weise, welche Gesetzentwürse als Staatsgesetze bis zu ihrer Annahme durch 
die Kammern gültig sein sollen, denen sie in der nächsten Session vorgelegt 
werden.“ 
Motivirende Denkschrift des Ministers Gonzalez Bravo dazu: 
„Die friedliebenden Leute sind betrübt und halten 6 von jeder Betheiligung 
an den össentlichen Angelegenheiten sern, wenn sie sehen, daß in einer guten 
Anzahl von Gemeinden die Municipalitätsbeamten nur wegen ihrer auf den 
Barricaden oder durch Anzettelung von Aufruhr geleisteten Dienste ernannt 
worden sind. Der gegenwärtige Stand der öffentlichen Meinung kann nicht 
länger zugeben, daß sich im Schooße der Municipalitäten viele Leute befinden, 
die, durch bedauerliche Verirrung oder Selbsttäuschung fortgerissen, ihren 
Einfluß und die ihnen durch das Gesetz verliehene In##ttative zu andern 
21.
	        
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