Spanien. 909
„.. Dem Geiste der demokratisch-socialistischen und anarchischen Minoritäten
jeder Färbung gedenkt die Regierung der Königin den Geist der großen
religiösen, constitutionellemonarchischen, ehrsamen und friedliebenden Majorität
gegenüberzustellen, die durch diese revolutionären Zuckungen in ihrem Eigen-
thum zu Grunde gerichtet und in ihrer Arbeit gelähmt wird... Durch Gewalt
muß jede Art von Scandal, von Drohungen und Aufruhrversuchen nieder-
ehalten werden; schonungslos müssen die gesetzwidrigen Vereine und Ver-
sanmlungen verfolgt und alle, welche sie ins Leben rufen, einrichten und
leiten, mit äußerster Strenge gerichtlich belangt werden, und man muß so
verfahren, daß jeder den durch feinen Rang ihm zustehenden Posten einnehme.
Die schlechten Gewohnheiten müssen unterdrückt, alle Pflichtvergessenen gezüch-
tigt und die, welche dem Gesetz gehorchen und die eingesetzte Obrigkeit achten,
in ihrer rechtmäßigen Freiheit sichergestellt werden. Die Regierung erwartet
ven Ew. Excellenz eine thätige, einsichtsvolle, eindringliche Mitwirkung, um
endlich zu dem vorgesetzten Ziele zu gelangen. Sie stellt Ew. Excellenz die
moralischen und materiellen Mittel, welche die Ausführung der in dieser Note
enthaltenen Anordnungen sichern, zur Verfügung.“
23. Sept. Das Kriegsgericht verurtheilt wiederum 33 Personen zum
Tode, 54 andere zur Deportation.
29. „ Ein königl. Decret veröffentlicht ein Gesetz zur Verhinderung
des Negerhandels nach Art der in Frankreich und England darüber
geltenden Gesetze unter Vorbehalt der späteren Zustimmung der
Cortes, da der Congreß nicht mehr in beschlußfähiger Zahl ver-
sammelt ist.
2. Oct. Ein kal. Decret schließt die Session der Cortes.
9. „ Ein kgl. Decret bahnt einer totalen Umgestaltung des gesammten
Unterrichtswesens den Weg, indem der oberste Unterrichtsrath in rein
clericalem Sinne neu gebildet und die Möglichkeit eröffnet wird,
alle freisinnigen Schullehrer ihrer Stellen zu entsetzen.
„ Die verfassungsmäßigen Gesetze über die Befugnisse der Ge-
meinderäthe und der Provinzialräthe werden durch kgl. Machtvoll-
kommenheit abgeschafft:
„In Gemäßheit des Antrags des Ministers des Innern und in Ueber-
einstimmung mit Meinem Ministerrath verordne Ich was folgt: Es werden
hiermit aufgehoben die Gesetze über die Einrichtung und die Amtsbefugnisse
der Municipalräthe, sowie über die Regierung und Verwaltung der Pro-
vinzen in der durch die darauf bezüglichen Gesetzesvorlagen ausgedrückten
Weise, welche Gesetzentwürse als Staatsgesetze bis zu ihrer Annahme durch
die Kammern gültig sein sollen, denen sie in der nächsten Session vorgelegt
werden.“
Motivirende Denkschrift des Ministers Gonzalez Bravo dazu:
„Die friedliebenden Leute sind betrübt und halten 6 von jeder Betheiligung
an den össentlichen Angelegenheiten sern, wenn sie sehen, daß in einer guten
Anzahl von Gemeinden die Municipalitätsbeamten nur wegen ihrer auf den
Barricaden oder durch Anzettelung von Aufruhr geleisteten Dienste ernannt
worden sind. Der gegenwärtige Stand der öffentlichen Meinung kann nicht
länger zugeben, daß sich im Schooße der Municipalitäten viele Leute befinden,
die, durch bedauerliche Verirrung oder Selbsttäuschung fortgerissen, ihren
Einfluß und die ihnen durch das Gesetz verliehene In##ttative zu andern
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