Deutschland. 93
Wesentlichen für diesen Antrag gestimmt hat, dies Alles aber geeignet ist,
ganz Deutschland in den Bürgerkrieg zu stürzen und namentlich auch auf unsec
Land die Last eines furchtbaren Krieges zu wälzen, ja seine Sicherheit und
Unabhängigkeit auf das Aeußerste zu gefährden, das dringende Ersuchen gestellt
werde: 1) diejenigen Rathgeber der Krone, welche obigen verderblichen Schritt
befürwortet haben, unverzüglich zu entlassen, 2) den oben erwähnten Bundes-
beschluß nicht zur Ausführung zu bringen, 3) jedes Heraustreten aus einer
völligen Neutralität durch Parteinahme, sei es für Oesterreich oder Preußen,
ohne die dringendste Nothwendigkeit zu vermeiden, 4) auf die schleunige Ein-
berufung eines deutschen Parlaments hinzuwirken.“
15. Juni. (Kurhessen). Die Ständeversammlung protestirt gegen den
Bundesbeschluß vom vorigen Tage und beschließt auf den Antrag
des Vicepräsidenten v. Bischoffshausen mit 35 gegen 14 Stimmen:
„die hohe Staatsregierung aufzufordern, unverzüglich zu der vom ganzen
Lande gutgeheißenen bisherigen neutralen Haltung zurückzukehren, und die
Mobilisirung der Truppen demgemäß nichf auszuführen, hiemit aber die feste
Erklärung zu verbinden, erstens: daß ständischerseits eine für Mobilmachung
etwa gesordert werdende Geldbewilligung so lange werde abgelehnt werden,
als nicht der Zweck einer solchen, als dem Lebensinteresse des Landes völlig
entsprechend werde nachgewiesen werden, und weiter, daß die Ständeversamm-
lung die Regierung des Landes im Falle der Nichtbeachtung des gegenwär-
tigen Verlangens für alle die schweren Folgen verantwortlich mache, die sich
aus der jetzt von der Staatsregierung eingenommenen veränderten Haltung
ergeben werden.“ « "
„ (Hessen-Darmstadt). Die Regierung theilt der II. Kammer
den Bundesbeschluß vom 14. d. mit und fordert sie auf, nunmehr
den Seitens der Regierung selbst nachträglich ermäßigten Militär-
credit von 2¼ Mill. fl. zu bewilligen.
Die II. Kammer beschließt mit 36 gegen 6 Stimmen, die Re-
gierung, von der Rechtsfrage absehend, zu ersuchen, noch auf diesem
Landtage den Kammern eine Vorlage bez. Revision der Gesetze vom
6. Sept. 1856 und 14. Juli 1862 (der octroyirten Wahlordnung
statt des Wahlgesetzes von 1849) zu machen.
„ (Coburg-Gotha). Der Herzog und sein Hof gehen mit
Rücksicht auf die bevorstehenden Ereignisse von Coburg nach Geotha.