Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

I. 
Nord- und Süddeutschland. 
1. Preußen und der norddeutsche Bund — der deutsche Zollverein. 
1. Jan. (Norddeutscher Bund). Der König von Preußen als 
Bundesfeldherr erläßt einen neuen Mobilmachungsplan für das ge- 
sammte norddeutsche Bundesheer, wonach die Mobilmachung von ihrem 
Beginn an binnen 11 Tagen vollendet sein muß. 
— Jan. (Preußen: Schleswig-Holstein). In Nordschleswig sind vier neue 
dänisch gesinnte Blätter zumal entstanden. 
— Jan. (Preußen). Die Größe des Nothstandes in Ostpreußen kann 
nicht länger verhehlt werden. In einzelnen Theilen der Provinz 
herrscht förmliche Hungersnoth und ist bereits der Hungertyphus 
aufgetreten. 
2. 1. (Norddeutscher Bund). Um in der Armee des norddeutschen 
Bundes einen einheitlichen Ausbildungsmodus herzustellen, wird eine 
Reihe preuß. Offiziere nach Sachsen, Hessen, Mecklenburg und Braun- 
schweig abcommandirt. [Für die übrigen Staaten des Bundes bedarf 
es dessen nicht, da sie sämmtlich Militärconventionen mit Preußen 
eingegangen haben, wonach theils ihre Contingente völlig in preuß. 
Regimentern aufgegangen sind, theils die ganze Verwaltung in preuß. 
Händen ruht.] 
3. 1. (Norddeutscher Bund). Zufolge Beschluß des Bundesrathes 
vom 2. Oct. (27. Nov.) 1867 constituirt sich die Commission zur 
Ausarbeitung eines Civilprozeßordnungs-Entwurfs unter dem Vorsitz 
des Bundeskanzlers. 
5. 1. (Zollverein). Eine Verordnung des Königs von Preußen 
führt die Gesetzgebung des Zollvereins in Lauenburg ein. 
3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.