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Preußen und der norddeutsche Vund.
v. Delbrück hat Hessen, Baden und Württemberg nachgerade auf
einigermaßen gleiche Basis der Unterhandlung in der Anschlußfrage
gebracht, so daß nunmehr gemeinschaftliche Conferenzen mit dem
Bundeskanzler statthaben können, die denn auch bald zu einer Eini—
gung über alle wesentlichen Punkte führen.
7. Nov. (Schwarzburg-Rudolstadt). Landtag: Die Regierung hat
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die anfänglichen Ideen von Bundesexecution oder gar eines Acces=
sionsvertrags fallen gelassen und vereinbart mit dem Landtag ein
neues freisinniges Wahlgesetz nach dem Princip der allgemeinen und
directen Wahl. Dem danach neu zu wählenden Landtag soll auch
statt der bisherigen, sehr illiberalen, eine neue, der Gegenwart ent-
sprechende Geschäftsordnung vorgelegt werden.
„ (Der Krieg). Die Festung Verdun capitulirt.
„ (Der Krieg). Es ist den gewaltigen Anstrengungen Gam-
betta's gelungen, eine sehr bedeutende Loire-Armee unter dem Befehl
des Generals Aurelles de Paladine auf die Beine zu bringen.
General v. d. Tann sieht sich genöthigt, der Uebermacht zu weichen,
Orleans zu räumen und sich auf der Straße nach Paris zurück-
zuziehen.
„ (Preußen). Wahl der Wahlmänner für die Landtagswahlen.
In Hannover unterliegen dabei die welfischen Candidaten, in Frank-
furt a. M. die Demokraten.
„ (Der Krieg). Die Festung Neu-Breisach capitulirt. Dem
General v. d. Tann werden von der Cernirungsarmee vor Paris
ansehnliche Streitkräfte unter dem Befehl des Großherzogs von
Mecklenburg zur Hilfe geschickt. Auch die Armee des Prinzen
Friedrich Karl wendet sich rechts gegen die Loirearmce, da ein Vor-
stoß auf dieser Seite und ein gleichzeitiger Versuch der in Paris
eingeschlossenen Armee, durchzubrechen, vorausgesehen wird und ver-
eitelt werden muß.
„ (Nordd. Bund). Einberufung des Reichstags — zu dem
Zwecke, einen gelinden Druck auf die Particularisten Süddeutschlands
auszuüben — auf den 24. d. M. nach Berlin (nicht, wie es zuerst
beabsichtigt worden zu sein scheint, nach Versailles).
„ (Nordd. Bund). Während mit den Bevollmächtigten nicht
bloß Badens und Hessens, sondern auch Württembergs ein Einver-
ständniß über die deutsche Frage bereits so weit erzielt ist, daß die
Unterzeichnung der dießfälligen Verträge mit allen dreien am 15. d.
M. erfolgen soll, erhalten die Bevollmächtigten Württembergs uner-
wartet ein Telegramm ihres Königs, das sie anweist, mit Bayern
zu gehen. Dieselben beschließen sofort, nach Stuttgart zurückzukehren
und entweder die Genehmigung ihrer bisherigen Schritte durchzu-
setzen oder ihre Entlassung zu verlangen.