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Die süddeutschen Staaten.
4. Sept. (Baden). Der Großherzog geht nach Versailles.
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„ (Bayern). Aus allen Städten r2c. Bayerns gelangen zahlreiche
Beglückwünschungs-Telegramme an den König, in welchen zugleich
der Anschluß an das Telegramm der Münchener Bürgerschaft und
an den BVerliner Aufruf an das deutsche Volk erklärt wird. Der
König läßt sie dahin beantworten, er hege die „volle Zuversicht, daß
es gelingen werde, Deutschland wie Bayern die Früchte des Sieges
in reichstem Maße zu sichern."
„ (Bayern). Die liberalen Bezirksvereine von München fangen
an, sich einmüthig und mit Nachdruck den Stuttgarter Resolutionen
vom 3. d. M. anzuschließen doch mit dem Beisatze: „die Germani-
sirung dieser Provinzen (Elsaß und Lothringen) darf weder durch
eine Zerreißung noch durch eine dauernde Sonderstellung derselben
gefährdet werden.“
Dieser Beisatz verdankt seine Entstehung den ultramontanen Blättern, die
einen Zankapfel in die Einverleibungsfrage der deutschen Grenzländer dadurch
zu werfen suchen, daß sie für theilweise Einverleibung der neuen Provinzen
in die Südstaaten plädiren.
„ (Württemberg). Der König erläßt auf die Adresse der Ver-
sammlung vom 3. d. als Antwort ein Cabinetsschreiben, worin es
heißt: der König theile die Gefühle warmen Dankes für das Heer,
und hoffe, daß ein baldiger Friede Deutschland eine dauernde Ga-
rantie nach Außen, und im Innern eine Gestaltung bringen werde,
welche die nationale Zusammengehörigkeit aller, wie die berechtigte
Selbständigkeit der einzelnen Staaten, in richtigem Verhältnisse zur
Geltung bringe. Hierzu werde der König als deutscher Fürst das
Seinige beitragen.
„ (Bayern). Das Gesammtministerium beantragt in einem
Bericht an den König, mit dem norddeutschen Bunde über eine
nähere Verbindung Bayerns mit demselben in Unterhandlungen zu
treten.
„ (Württemberg). Der enischieden national gesinnte Kriegs-
minister v. Suckow wird vom König ins Hauptquartier des Königs
von Preußen nach Versailles gesandt.
„ (Baden). Der Verweser des Erzbisthums Freiburg verkündet
die Beschlüsse des Concils in seinem Anzeigeblatte. Die Regierung
antwortet mit der Erklärung, daß diese Beschlüsse als rechtlich un-
verbindlich zu betrachten seien, soweit sie mittel= oder unmittelbar in
bürgerliche Verhältnisse eingriffen.
„ (Bayern). Frhr. v. Schrenck geht zum Ersatz des Grafen
Bray als bayer. Gesandter nach Wien ab.
Die liberale öffentliche Meinung äußert darüber lebhaftes Mißtrauen, da
Hr. v. Schrenck, der letzte Bundestagsgesandte Bayerns, sich jederzeit als particu-
caristischer Gegner aller wirklich nationalen Bestrebungen erwiesen habe.
„ (Bayern). Die „Allg. Augsb. Ztg.“ veröffentlicht einen Ver-