Full text: Europäischer Geschichtskalender. Elfter Jahrgang. 1870. (11)

264 Oesterreich-Ungarn. 
mit 196 gegen 126 Stimmen zurückgewiesen und (zur- Tgesorbnung 
. übergegangen 
15. März. (Oesterreicht Mitdersterreich. 1 uislern mit ben Bischof 
Nudigier don. Linz. 17 
! Ein zum Religionslehrer. an einer Nealschule gewöhrter Päeher verwei- 
" gert. den Eid auf die Staatsgrundgesetze und der Bischof erklärt, daß nach 
einem Erlaß der Pönitentiarie in Nom kein Priester diesen Eid leisten dürfe. 
Der Cultminister entscheidet dahin: „Da weder die Verwendung eines den Eid 
verweigernden, noch eines von den kirchlichen Behörden für nicht befähigt er- 
klärten Religionslehrers zulässig ist, so erübrige nur, daß, wenn eine Aushilfe 
nicht möglich, der Religionsunterricht suspendirt bleibe.“ 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg. Haus: Die Annahme des Rech- 
bauer'schen Antrags vom 7. d. ist im Ausschuß für die galizische 
Resolution mehr als zweifelhaft geworden, und die Polen berathen 
dahet bereits über ihren förmlichen Austritt aus dem Reichsrath. 
18. (DOesterreich) Reichrath: Das Abg.Haus henehmizt mit gro- 
ber. Hast eine neue Ciilptozeßordnung mit Mündlichkeit und Oef- 
fentlichkeit der Verhandlungen. 
„ „ (Ungarn). Das Unterhaus lehnt gewaltsame Durchführung 
der Mehlheitsbeschlüsse des israelitischen Congresses ab. Deak 
gegen Eötvös. 
19. „ (Oesterreich). Ministerrath unter dem Vorsitz des Keaisers: 
Derselbe legt dem Kaiser die Wahlreformvorlage vor. Der Kaiser 
erklärt sich nicht gegen directe Reichsrathswahlen, äußert aber Be- 
denken gegen eine Lösung der Frage ohne Zustimmung der Landtage 
und geht nach Pesth, ohne daß die Frage entschieden wäre. 
20. „ (Oesterreich). Der Ministerrath beschließt, die Wahlreform- 
frage für diese Session, da die erforderliche Zweidrittelmajorität für 
die Vorlage doch nicht sicher wäre, fallen zu lassen und zu vertagen, 
dagegen im Reichsrathe ein Gesetz cinzubringen, wonach das Noth- 
wahlgesetz für das Parlament auch auf einzelne Wahlbezirke ange- 
wendet werden kann, wenn der Abgeordnete eines Bezirkes sein 
Mandat im Reichsrathe nicht ausübt; schließlich aus der Wahl- 
reformfrage für jetzt keine Cabinets= und keine Portefeuillefrage zu 
machen. Nur Giskra, der für die unverweilte Behandlung der 
Wahlreform eingetreten war, erklärt, unter diesen Umständen seine 
Entlassung erbitten zu wollen. 
22. „ (Oesterreich). Reichsrath, Abg. Haus: Der Ausschuß für die 
galizische Resolution lehnt die Punkte des Rechbauer'schen Antrags, 
welche die Vornahme der Reichsrathswahlen durch den galizischen 
Landtag betreffen, mit 9 gegen 7 Stimmen ab, nachdem sich Mini- 
ster Giskra gegen diese Ausnahmsstellung Galiziens Namens der 
Regierung erklärt und die hervorragendsten Redner eine Annahme 
derselben als das Todesurtheil der directen Wahlen zum Reichsrath 
bezeichnet hatten. 
17.
	        
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