Italien. 407
Auszahlung von einem Regierungszahlbefehl abhängig, worauf die
Curie auf die Erhebung verzichtet.
14. Nov. Ein königl. Decret erhebt die bisherige römische Universität zu
16.
20.
23.
27.
einer wirklichen Hochschule.
Die Civiltà cattolica, das bisherige Organ der Jesuiten und
des Papstes, schließt ihre Officin.
„ Die spanischen Cortes wählen den Herzog von Nosta, den zwei-
ten Sohn Victor Emanuels, zu ihrem Könige. Derselbe nimmt
die Wahl an.
„ Die Neuwahlen zur II. Kammer ergeben ein entschiedenes Ueber-
wiegen der gemäßigten Elemente.
„ Die Regierung läßt diejenigen Blätter, welche die in Genf ge-
druckte Encyclica des Papstes, durch welche der König implicite
neuerdings excommunicirt wird, bringen, mit Beschlag belegen. Die
gesammte Presse ist einig im Tadel dieser Maßregel.
„ Bei den Wahlen zum Parlament siegt auch in Rom die ge-
mäßigte Partei.
1. Dec. Ein kgl. Decret führt, ziemlich voreilig, die gesammte italie-
4.
nische Justizgesetzggebung auch in Nom ein.
„ Die Regierung erkennt ihren Mißgriff und läßt die päßstliche
Excommunications-Enchelica in der Amtszeitung veröffentlichen, „nach-
dem sie sich von ihrer Aechtheit überzeugt habe“.
„ Eröffnung des Parlaments. Die Thronrede des Königs
feiert die Erlangung Roms als Hauptstadt Italiens, wodurch Italien frei
und einig werde. Sie erwähnt den Kampf Frankreichs und Deutschlands, dem
gegenüber Italien, an beide Länder durch jüngste wohlthätige Allianzen ge-
knüpft, sich streng neutral verhalten habe. Betreffs der Stellung des Papstes
sagt sie: „Wir legten uns feierlich die Verpflichtung auf, die Freiheit der
Kirche, die völlige Unabhängigkeit des päpstlichen Stuhles in Ausübung des
religiösen Dienstes und der Beziehungen zum Katholizismus zu schützen.“
Nachdem die Rede die Vorlegung mehrerer Gesetzentwürfe angekündigt, er-
wähnt dieselbe schließlich mit großer Befriedigung die Erwählung des Herzogs
v. Aosta zum König der Spanier.
„ II. Kammer: Die Regiecrung legt derselben neuerdings das Budget
für 1871 vor und ferner Gesetzesentwürfe bez. der Einverleibung
Roms, der Verlegung des Regierungssitzes von Florenz nach Rom
(6 Monate nach definitiver Annahme des Gesetzes) und bez. der
dem Papst für seine persönliche und geistliche Unabhängigkeit zu ge-
währenden Garantien. Die drei Gesetzesentwürfe werden sofort als
dringlich erklärt.
Der Gesetzentwurf, betr. die dem Papst zur Ausübung seiner geistlichen
Macht und vollständigen Unabhängigkeit zu gewährenden Bürgschaften, lautet
in seinen hauptsächlichsten Artikeln: Art. 1 erklärt die Person des Papstes
für geheiligt und unverletzlich; im ganzen Königreich sind dem Paypste die
einem Souverän gebührenden Ehren zu erzeigen, wie selbe jedem katholischen
Souverän zu erzeigen sind. Nach Art. 2 behält der Papst seine Palastwache.