J.
Nord= und Süddeutschland.
1. Preussen und der norddeutsche Bund.
1. Jan. (Nordd. Bund). Die ausw. Angelegenheiten Preußens gehen
mit diesem Tage auf den nordd. Bund über.
Offic. Prov.-Korr.: „Das preußische Ministerium der ausw. Angelegen-
heiten wird also fortan unter diesem seinem bisherigen Titel nur noch die
Geschäfte zu besorgen haben, welche aus den Beziehungen des preußischen
Staats zu den übrigen Bundesstaaten hervorgehen, ohne nach der Bundes-
verfassung einer der Behörden des Bundes obzuliegen. Für den gesammten
übrigen Geschäftsbetrieb tritt das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
mit seinem bisherigen Personalbestand und unter der Bezeichnung „Auswär-
tiges Amt des Norddeutschen Bundes" unter die unmittelbare Leitung des
Bundeskanzlers. Der bisherige Unterstaatssecretär behält zum Bundeskanzler
die Beziehungen, in welchen er zum Minister der auswärtigen Angelegen-
heiten gestanden hat, und führt den Titel „Staatssecretär des Auswärtigen
Amts.“ Die Vertreter im Bundes-Ausland werden den Titel „Gesandt-
schaft (Botschaft, Geschäftsträger) des Norddeutschen Bundes", und als
Wappen den preußischen Adler mit der Umschrift: „Gesandtschaft des Nord-
deutschen Bundes“ führen, wie es dem Artikel 11 der Bundesverfassung
entspricht, welcher die völkerrechtliche Vertretung des Bundes der Krone Preu-
ßen überträgt.“
Auch die bisherigen preuß. Gesandten an den südd. Höfen über-
geben nunmehr ihre Creditive, die sie als Gesandte des norddeutschen
Bundes beglaubigen.
3—7. „ (Preußen). Der letzte im großen Waldenburger Strike
gemachte Vermittlungsversuch scheitert.
Die Arbeiter sollten auf die formelle Anerkennung des Gewerkvereins sei-
tens der Arbeitgeber, diese dagegen auf die Reverse und alle Maßregelungen
verzichten. Die Arbeitgeber lehnen jedoch sofort entschieden ab.
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