Rom. 441
Daher, unter Billigung des Concils, lehren Wir und erklären als Glaubens-
dogma: Der römische Papst, welchem in der Person des hl. Petrus von eben diesem
unserm Herrn Jesus Christus u. a. gesagt ist: „Ich habe für dich gebetet, daß dein
Glaube nicht aufhöre, und daß du, dereinstmals bekehrt, deine Brüder stärkest“ (Luc.
22, 32), kann kraft des ihm verheißenen göttlichen Beistandes nicht irren, wenn er,
des obersten Amtes als Lehrer aller Christen waltend, gemäß seiner apostolischen Au-
torität festsetzt, was in Dingen des Glaubens und der Sitten von der ganzen Kirche
sowohl vom Glauben festzuhalten als auch dem Glauben zuwiderlaufend zu verwer-
fen sei; und solche Decrete oder Aussprüche, als an und für sich unwiderruflich, sind
von jeglichem Christen, sobald sie zu seiner Kunde gelangt, mit dem vollen Gehorsam
des Glaubens aufzunehmen und zu halten. Dieweil aber die Unfehlbarkeit dieselbe
ist, ob sie in dem römischen Papst als Haupt der Kirche oder in der gesammten mit
dem Haupte vereinigt lehrenden Kirche betrachtet wird, so bestimmen Wir des Fer-
neren: daß diese Unfehlbarkeit auch auf ein und dasselbe Object sich ausdehne. So
aber einer, was Gott verhüte, dieser Unserer Definition zu widersprechen sich unter-
wände, so wisse er, daß er von der Wahrheit des katholischen Glaubens und von der
Einheit der Kirche abgefallen ist.
Canones zu Kap. I—III.
I. So einer sagt: der hl. Apostel Petrus sei von dem Herrn Christus nicht
zum Ersten aller Apostel und zum sichtbaren Haupte der streitenden Kirche gesetzt
worden; oder: derselbe habe nur den Ehrenprimat, nicht aber den Primat der wahren
und eigentlichen Jurisdiction von diesem unserem Herrn Jesus Christus direct und
unmittelbar empfangen — der sei verflucht.
. II. So einer sagt: es sei nicht des Herrn Christi eigene Einsetzung, daß der
heilige Petrus im Primat über die ganze Kirche beständige Nachfolger habe; oder:
der römische Papst sei nicht kraft göttlichen Nechtes Petri Nachfolger in diesem Primat
— der sei verflucht.
. III. So einer sagt: der römische Papst habe lediglich das Amt der Ausfsicht
oder Leitung, nicht aber die volle und oberste Gewalt der Jurisdiction über die ge-
sammte Kirche, nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch der
Disciplin und der Regierung der über den ganzen Erdkreis ausgebreiteten Kirche;
oder: diese seine Gewalt sei nicht eine ordentliche und unmittelbare sowohl üÜber alle
und jede einzelne Kirche, als auch über alle und jeden einzelnen Hirten und Gläubi-
gen — der sei verflucht.
Canones zu Kap. 1V.
1) So einer sagt: der bischöfliche Stuhl der römischen Kirche sei nicht der.
wahre und unfehlbare Stuhl des heil. Petrus, oder: er sei nicht von Gott als der
fssteste, unvergänglichste und unzerstörbarste Fels der ganzen christlichen Kirche ge-
wählt. worden — der sei verflucht.
2) So einer sagt: es gebe in der Welt noch einen andern unfehlbaren Stuhl
der Wahrheit des Evangelii Christi, unseres Herrn, außer und getrennt von dem
Stuhle des hl. Petrus — der sei verflucht.
3) So einer leugnet: daß das göttliche Lehramt des Stuhles des hl. Petrus
nothwendig sei zu dem wahren Wege der ewigen Seligkeit für alle Menschen, Un-
hläubige wie Gläubige, Laien wie Vischöfe — der sei verflucht.
4) So einer sagt: jeder auf legitime Weise gewählte römische Papyst sei nicht
kraft göttlichen Rechtes der Nachfolger des hl. Petrus auch in der Gabe der Unfehl-
barkeit des Lehramtes, und irgendeinem von ihnen das Prärogativ der Unfehlbarkeit,
die „Kirche das Wort Gottes frei von allem Irrthum und Verderbniß zu lehren, ab-
spricht — der sei verflucht.
5) So einer sagt: allgemeine Concilien seien von Gott in der Kirche eingesetzt
als eine Macht, die göttliche Heerde mit dem Worte des Glaubens zu nähren, welche
über dem römischen Papste stehe, oder ihm gleich sei, oder durch göttliche Einsetzung
nothwendig sei, damit das Lehramt des römischen Bischofs unfehlbar erhalten werde
— der sei verflucht.