7. Belgien.
418. Febr. Wiederzusammentritt der Kammern. Die Regierung legt der
II. Kammer das so lange verschobene, von der Rechten so sehr ge-
fürchtete Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens (der sog.
Kirchenfabriken) mit einer für die Rechte sehr beruhigenden Er-
klärung vor. Dieselbe erklärt sich so auch einverstanden mit dem
Gesetz.
22. „ Die II. Kammer nimmt das Gesetz über die Kirchenfabriken mit
86 gegen 8, der Senat mit 33 gegen 1 Stimme an.
24. „ II. Kammer: Die Regierung legt ihr den Entwurf eines Minister-
verantwortlichkeitsgesetzes vor, durch welches erst jetzt nach 40 Jahren
Art. 43 und 44 der Verfassung zur Ausführung kommen.
4. März. Eine Anzahl hervorragender Mitglieder der liberalen Partei
erlassen einen Aufruf an diese, in dem sie energischeres Anstreben
einer Ausdehnung des Wahlrechts, obligatorischen Schulunterrichts,
Aenderung der Steuergesetzgebung, Reform des Heerwesens, Revision
des Gesetzes über die geistlichen Pfründen und anderer Gesetze von
Seite der liberalen Partei als bisher verlangen.
18. „ Der Senat genehmigt mit 28 gegen 23 Stimmen die vom
Ministerium vorgelegte Wahlreform, welche den Census nur unbe-
deutend herabsetzt, namentlich für diejenigen, welche gewisse Schulen
besucht haben, denselben bis auf die Hälfte, bis zum Minimalbetrage
von 15 Fr. ermäßigt.
24. Mai. Die Erneuerungswahlen der Provinzialräthe fallen überwiegend
zu Gunsten der Liberalen aus. ·
25. „ Der Langrand'sche Crédit foncier international wird vom Han-
delsgericht für fallit erklärt und gleichzeitig der Herausgeber des
Journals „La cote libre“ freigesprochen.
Derselbe war angeklagt, den Generalprocurator Bavay und den k. Pro-