100 Das deulsche Reich und seine einzelnen Slieder. (April 14—16.)
berathung sofort im Plenum zu behandeln. Der § 1 der Vorlage
wird hierauf mit der großen Mehrheit von 91 gegen 29 Stimmen
und hierauf das ganze Gesetz fast ohne Debatte in der Fassung des
Abg.-Hauses angenommen.
14. April. (Bayern.) Schluß des Landtags. Mit demselben
hat zugleich auch die laufende legislative Periode ihr Ende erreicht
und müssen zunächst neue allgemeine Landtagswahlen stattfinden, bei
denen die beiden großen Parteien der Liberalen und der Ultramon-
tanen neuerdings ihre Kräfte messen werden.
15. April. (Deutsches Reich.) Die Reichsregierung richtet
in Replik auf die belgische Depesche vom 26. Februar bezüglich der
Beschwerden Deutschlands eine neue Note an Belgien, worin sie da-
rauf beharrt, daß Belgien Ursache habe, die Lücke in seiner Gesetz-
gebung auszufüllen:
. Der Unterzeichnete ist beauftragt, nochmals den Wunsch auszu-
sprechen. daß die Regierung Sr. Majestät des Königs der Velgier ihrerseits
gleichfalls versuche, eine stärkere Bürgichaft für die Erhaltung der freund-
lichen Beziehungen zu geben, auf welche dieselbe nach ihrer wiederholten
Versicherung einen ebenso großen Werth legt, wie das deultsche Reich; durch
naeisn Versuch, wenn er auch fehlschlüge, würde sie dazu beitragen, die öf-
sentliche Meinung aufzuklären, die sich mit dieser Frage beschäftigt, und ein
Einverständniß herzustellen, welches in gleichem Maße alle Staaten interessirt.
Wenn die belgische Regierung auf diesem Wege dagn gelangt, den Inhalt
der gegenwärtigen Correspondenz öffentlich zu discutiren, wird sie gewiß gern
die Gelegenheit ergreifen, die irrigen Meinungen zu beseitigen, die zu Tage
gekreten sind und nach denen Deutschland in Aussicht genommen hätte, gegen
die Freiheit der Presse in Belgien einen Angriff zu richten. Deutschland hat
im Allgemeinen durchaus keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten
Belgiens im Auge, aber es erhebt Klage gegen die Einmischungen belgischer
Unterthanen in die innere kirchliche Politik Deutschlands, Einmischungen,
welche durch Handlungen vorgekommen sind, die zu der Preßfreiheit in
Belgien in gar keiner Beziehung stehen. Gleichrielg bleibt die kaiserlich
deutsche Regierung bei der Meinung, daß die Ausnahmestellung, in welcher
sich Belgien zufolge des Privilegiums der Neutralitöt befindet, dazu berech-
tigt, von diesem Laude eine besondere Fürsorge zu erwarten in Allem, was
seine internationalen Verpflichtungen betrifft, und besonders gegen die Mächte,
welche diese Neutralität garantiren. In dieser Ideenfolge hat die kaiserliche
Negierunf es ebenfalls für ihre Pflicht gehalten, den Gedankenaustausch, in
welchem sie sich mit der belgischen Regierung befindek, hervorzurufen und zu
führen. inden, K# denselben zur Kenntniß der andern garantirenden Mächte
bringt. Die belgische T½ierung wird aus allem biden gewiß gern den
luß ziehen, . die deutschen Reelamationen kein Ziel verfolgen, welches
rWinsd. Art wäre, daß es das Urtheil der andern Garantiemöchte beunruhigen
önn
16. April. (Preußen.) Abg.-Haus: Erste und zweite Lesung
der Vorlage betr. Aufhebung der Verfassungsartikel 15, 16 und 18.
Die ultramontane Partei, namentlich Reichensperger und v. Schor-