Frankteich. (Febr. 1—2.) 319
bewenden zu lassen, nach welchem der Marschall Mac Mahon allein und nur für
seine eigene bersen zur Auflösung des Abgrordneteuhauses berechtigt sein
soll. Hann diese Bestimmung im Plenum durchgeht, so ist das Septennat
doch wieder ein ganz persönliches und das #ersessungewert definitiv begraben.
n itzung vom 2. Febr. bringt zunächst Bertauld ein Amen-
dement ein, rnach welchem dem Präsidenten das Recht beigelegt wird, ohne
Mitwirkung des Senats eine einmalige Auflösung der Deputirtenkammer
aussprechen zu dürfen. Hergog v. Larochefoucauld-Bisoccia: Wer dies
Auflösungsrecht für alle künftige Präfidenten bewilligt, erkennt damit die
definitive Republik an. Das ist uns (von der äußersten Rechten) unmöglich.
Nur um dem Marschall persönlich einen Beweis unserrs Vertrauens zu geben,
werden wir mit dem Ausschuß dafür 5 daß er ausnahmsweise das
Auflösungsrecht besibe. Dufaure: Ich danke dem Herzog v. Larochefoucauld,
5 er sein wahres Motiv angegeben hat. Wir gehen aber in unserer Ehr-
furcht für den Marschall noch weiter, indem wir seine eigenen Wönsche
rücksichtigen. Unsere Aufgabe ist nicht nur, das Gesetz vom 20. November
zu vervollständigen, sondern wirkliche Verfassungsgesetze einzuführen n
war der 30er-Ausschuß schon lange vor dem 20. November ein eseht worden
Er konnte mithin gar nicht den Auftrag haben, nur ein für ren Marschall
persönlich brrechnensg Gesetz auszuarbeiten. Das Auflösungsrecht mag exor-
bitant und mit den Prinzipien einer Nepublik schwer vereinbar erscheinen;
aber die Republik braucht gerade nicht immer nach demselben Typus geformt
zu werden. Für das oberste Princip halte ich das allgemeine Stimmrecht
und ein auf Zeit gewähltes Oberhaupt; alle übrigen Institutionen können
aber den zeitweiligen Bedürfnissen angepaßt werden. Das Cabinet des Herrn
Thiers hatle nach richtiger Erwägung zwei Kammern und das Auflüsange-
recht für den efnten vorgeschlagen: Es ist vollkommen richlig, daß, d
wir noch nicht wissen, wie der Senat beschaffen sein wird, unser Volum vor
läufig nur ein bedingles ist. Das war aber nach Lage der Dinge unver-
meidlich und es wird Jedem freistehen, in der dritten Lesung, nachdem in-
zwischen das Ernatzgeset beschlossen sein wird, auf sein Votum zurüche
kom Wenn aber nicht ein Verfassungsarlikel dem Senat ausdrücklich
zur Mücht macht, sein Gutachten über die Auflösung des anderen Hauses
abzugeben, wird er sich dessen immer weigern. Im Ausschuß schien man
von der Voraussetzung auszugehen, daß die Kammern allemal revolutionär,
die Staatsoberhäupter aber lauter Weise wären. Als ob uns die Geschichte
nicht lehrte, daß die Regierenden häufig ihren örgsten Leidenschaften Gehör
schenken! Der Senat wird ein unpartelscher Schiedsrichter sein. ein noth-
wendiger Schiedsrichter, damit unfere Republik gegen etwa persönliche mo-
murchisß. Tendenzen des Staatsoberhauples geschützt sei. (Erterteit. Dazu
beitt endlich noch ein anderer Grund, der für das Amendement Wallons spricht:
Wir sind von den verwegensten Intriguen umgeben, welche die Regierung
jeden Tag bedrohen. Graf Murat (Bonapartist): 2 ist eine Verleumdung:
(Die Linke entgegnet mit stürmischem Beifall z Worten Dufaure'.)
Dufaure: Diese Intrignen bringen die Gelellscheft *—— in Gesahr und sie
können nicht besser vereitelt werden, als wenn man die bestehende Regierung
in jeder Weise stärkt, wie dies auch durch das Amendement Wallon's ge-
schieht. (Anhaltender Beifall links) Die bevorsiehende Abstimmung ist offen-
bar für das ganze Verfassungswerk entscheidend. Broglie sucht daher der
Republik nochmals ein Bein zu stellen, indem er beantragt, zuerst Über den
Antrag der 30er-Commission und dann erst über das Amendement Wallon
abzustimmen. Er unterliegt jedoch mit seinem Antrag mit 346 gegen 354
Stimmen: die republikanische Partei der gesammten Linken hat es also mit
Hülfe eines kleinen Bruchtheils des rechten Centrums seit dem 30. Januar