Alallen. (Juni 11—18.) 390
ll. Juni. Der König sanctionirt dos von beiden Kammern
genehmigte Dekret, welches Garibaldi eine Nationalbelohnung von
jährlich 100,000 Fr., von denen die Hälste auf seine Erben über-
gehen soll, aussetzt. Eine Rente von 50,000 Fr. wird auf den Na-
men des Generals in das große Buch der öffentlichen Schuld ein-
getragen, auszubezahlen vom 1. Jannar 1875 an; nebenher erhält
er 50,000 Fr. jährlich, ebenfalls fällig vom 1. Jannar 1875 an.
Diese Rente erhält er, wie das Gesetz sagt, um Zeugniß der Dank-
barleit der italienischen Nation für seine ruhmreiche Mitwirkung am
Werke der Einigkeit und Unabhängigkeit“. Garibaldi nimmt die
Nationalbelohnung schließlich doch an.
15.—16. Juni. II. Kammer: Specialdebatte über das Sicher-
heitsgesetz. Minghekti erklärt sich mit der, in Folge der Enthüllun-
gen Tajani's unausweichbar gewordenen Enqucte über die öfsent-
lichen Sicherheitsverhältnisse in Sijilien einverstanden, tritt aber
den Anträgen, welche die Suspendirung der Berathung des Gesetzes
verlangen, entgegen, da der Aufschub der Berathung einen üblen
Eindruck machen werde. Die Kammer geht darauf bei namentlicher
Abstimmung mit 220 gegen 203 Stimmen zur einsachen Tagesord-
nung über, mit der sich auch das Ministerium einverstanden erklärt
hatte. Die Vorlage der Regierung wird darauf mit 220 gegen 203
Stimmen mit einigen Modificationen, die sich die Regierung gefallen
lassen muß, angenommen und beschlossen, eine gerichtliche Unter-
suchung der von Tajani gegen die öffentliche Verwaltung Siziliens
vorgebrachten Thatsachen einzuleiten, sowie ferner die Präsidenten
des Senats und der Deputirtenkammer zu ermächtigen, eine Com-
mission zur Prüfung des Zustandes der öffentlichen Sicherheit in
Sicilien zu ernennen. Die Regierung hat damit zwar formell ge-
siegt, aber mit so geringer Mehrheit und unter solchen Umständen,
daß sie an durchgreisende Maßregeln, um der Unordnung und Un-
sicherheit in Sizilien mit Gewalt ein Ende zu machen, doch nicht
denken kann. Von praktischer Bedeutung ist daher das ohnehin ab-
geschwächte Gesetz nicht.
18. Juni. II. Kammer: schließt die Session thatsächlich. Die
Frage der süditalienischen Eisenbahnen bleibt unerledigt. Doch wird
noch in aller Eile ein Gesetzesentwurf eingebracht und angenommen,
welcher wenigstens der Faillite der römischen Bahnen für den An-
genblick vorbeugt und die Fortsetzung der begonnenen Bauten für
dieses Jahr sichert.