Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Alallen. (Juni 11—18.) 390 
ll. Juni. Der König sanctionirt dos von beiden Kammern 
genehmigte Dekret, welches Garibaldi eine Nationalbelohnung von 
jährlich 100,000 Fr., von denen die Hälste auf seine Erben über- 
gehen soll, aussetzt. Eine Rente von 50,000 Fr. wird auf den Na- 
men des Generals in das große Buch der öffentlichen Schuld ein- 
getragen, auszubezahlen vom 1. Jannar 1875 an; nebenher erhält 
er 50,000 Fr. jährlich, ebenfalls fällig vom 1. Jannar 1875 an. 
Diese Rente erhält er, wie das Gesetz sagt, um Zeugniß der Dank- 
barleit der italienischen Nation für seine ruhmreiche Mitwirkung am 
Werke der Einigkeit und Unabhängigkeit“. Garibaldi nimmt die 
Nationalbelohnung schließlich doch an. 
15.—16. Juni. II. Kammer: Specialdebatte über das Sicher- 
heitsgesetz. Minghekti erklärt sich mit der, in Folge der Enthüllun- 
gen Tajani's unausweichbar gewordenen Enqucte über die öfsent- 
lichen Sicherheitsverhältnisse in Sijilien einverstanden, tritt aber 
den Anträgen, welche die Suspendirung der Berathung des Gesetzes 
verlangen, entgegen, da der Aufschub der Berathung einen üblen 
Eindruck machen werde. Die Kammer geht darauf bei namentlicher 
Abstimmung mit 220 gegen 203 Stimmen zur einsachen Tagesord- 
nung über, mit der sich auch das Ministerium einverstanden erklärt 
hatte. Die Vorlage der Regierung wird darauf mit 220 gegen 203 
Stimmen mit einigen Modificationen, die sich die Regierung gefallen 
lassen muß, angenommen und beschlossen, eine gerichtliche Unter- 
suchung der von Tajani gegen die öffentliche Verwaltung Siziliens 
vorgebrachten Thatsachen einzuleiten, sowie ferner die Präsidenten 
des Senats und der Deputirtenkammer zu ermächtigen, eine Com- 
mission zur Prüfung des Zustandes der öffentlichen Sicherheit in 
Sicilien zu ernennen. Die Regierung hat damit zwar formell ge- 
siegt, aber mit so geringer Mehrheit und unter solchen Umständen, 
daß sie an durchgreisende Maßregeln, um der Unordnung und Un- 
sicherheit in Sizilien mit Gewalt ein Ende zu machen, doch nicht 
denken kann. Von praktischer Bedeutung ist daher das ohnehin ab- 
geschwächte Gesetz nicht. 
18. Juni. II. Kammer: schließt die Session thatsächlich. Die 
Frage der süditalienischen Eisenbahnen bleibt unerledigt. Doch wird 
noch in aller Eile ein Gesetzesentwurf eingebracht und angenommen, 
welcher wenigstens der Faillite der römischen Bahnen für den An- 
genblick vorbeugt und die Fortsetzung der begonnenen Bauten für 
dieses Jahr sichert.
	        
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