Die päpfliche Curie. (Nov. 20.) 415
liklen zur Unterwerfung verpflichtend anzuerkennen! Nimmt man
vielleicht Anstoß an dem Mangel irgend einer der gewöhnlichen Formalitälen,
welche der hl. Vater Pius IX. bei der Promulgation dieses Aktenstückes nicht
für nölhig gehalten hat? Aber diese Formalitäten würden nur dann ver-
mißt werden, wenn ihr Fehlen die Authentizitäl des Aktenstückes zweifelhaft
machen könnte. Das ist aber hier gar nicht der Fall. Das gleichlaulende
und nementliche Schreiben, mit wwelchem der Cardinal= Staatsselrelär auf Be-
des Papsies allen Bischöfen der Kirche den Syllabus übersandt hat. be-
rs seinen authentischen Ursprung: k denn bekannllich ist der Cardinal-Staats-
secretär eines der Organe, deren sich der hl. Stuhl auch bei rein kirchlichen
Angelegenheiten bedient.“ An einer dritten Stelle heißt es: „Dem Papste
gebührtunbegrenzter Gehorsam, nicht blos bezüglich des!ts ndelns, sondern
auch bezüglich des Wollens und Denkens.“ An einer vlerten Stelle wird
ausdrücklich hervorgehoben, man müsse nicht blos bezüglich der Glaubens-
lehren, sondern in Allem, was das rechte Denken und Handeln betrifft, der
Leitung des Papstes solgen. „Wer ihn hört, der hört Gott; wer ihn
verachlet, der verachtet Gott.“ Endlich fehl! auch nicht die Drohung mit der
Nevolution: „Die geistige Herrschaft der Kirche und ihr socialer Einfluß
kann nie aufho ren, und wenn die Regierungen denselben zurückweisen, wird
er unmittelbar auf die Völker ausgrübt werden. Der Abfall der Regierungen
von der Kirche kann nichts anderes bedeuten, als ihre nahe bevorstehende Zer-
störung durch eine jener socialen Katastrophen, denen sich die bortliche Vor-
sehung zu Zeiten bedient, um das Angesicht der Erde zu derändern.“
20. November. Die ultramontanen französischen Blätter be-
richten: Es ist positiv, daß eine Nonne vom hl. Herzen Jesu durch
den päpstlichen Segen von einer Lähmung des rechten Arms geheilt
worden ist. Damit wäre denn die erste Unterlage gewonnen, um
Pius IX. seiner Zeit heilig sprechen zu können.