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26. Februar. (Baselstadt.) Gr. Nath: nimmt bei Bera-
thung seines neuen Verfassungsentwurfs begüglich des Verhältnisses
zwischen Staat und Kirche auf den Antrag des Prof. Hagenbach
mit 75 Lgen (0 Stimmen folgende Fassung an:
t gibt der reformirlen und der koatholischen Kirche durch
Gesetz ##. jv½ Organisation, nach welcher dieselben unter seiner Ober-
aufsicht die inneren confessionellen Angelegenheilen selbstständig ordnen; er
sorgt ferner auf seine Kosten für ihre Culinsbedürfnisse, wobei sowohl die
beiden Kirchen als ihre verschiedenen, durch die Organisation anerkannten
Gemeinden entsprechend ihrer Seelenzahl zu berucksichtigen sind. Bei diesen
Kirchen steht Zutritt und Austritt ledem Staatzangehörigen bedingungslos
offen; die Geistlichen und Verkreter werden nach Anleitung des Gesetzes von
den zu jeder Gemeinde gehörenden Schweizerbürgern gewählt.“
28. Februar. (Lugern.) Das Volk genehmigt in allgemei-
ner Abstimmung mit 13,109 (ultramontanen) gegen 5022 (liberale)
Stimmen die vom Gr. Nathe revidirte Verfassung des Kantons.
1. März. (Bern.) Das Volk genehmige in allgemeiner Ab-
stimmung die ihm vom Gr. Rathe vorgelegte Eisenbahn-Subvention
im Betrage von 16 Mill. Fr. mit 36,000 gegen 22,000 Stimmen.
2. März. Berner, Basler, Zürcher und Genfer Conservative
beginnen eine Agitation behufs Verwerfung der neuen Bundesgesetze
betr. Civilstand und Ehe und betr. Stimmberechtigung der Schweizer-
Bürger in Gemeindeangelegenheiten, indem sie einen Aufruf behufs
Sammlung der 30,000 Unterschriften erlassen, welche nothwendig
sind, um eine allgemeine Volksabstimmung über ein Bundesgesetz
herbeizuführen.
8. März. Zufammentritt der Räthe behufs Fortsetzung der
ordentlichen Wintersession der Bundesversammlung.
11. Märg. (Genf.) Die Regierung erklärt sich ihrerseits zu
Betheiligung an der Dotirung eines schweiz. altkatholischen Bischofs
geneigt.
12. März. Bundesrath: weist den Bischof Lachat mit seinem
Recurse gegen die von der Mehrheit der Diöcesankontone beschlossene
Auflösung des Bisthums Solothurn ab.
12. März. (Bern.) Die Regierung beschließt auf die An-
geige des katholischen Kirchengemeinderaths von Bern, daß Pfarrer
Perroulaz seine Functionen in der katholischen Kirche eingestellt habe
und sich weigere, dieselben eher wieder aufzunehmen, als bis der
Kirchengemeinderath seine Beschlüsse betr. Mitbenützung der Kirche
seitens . Altkatholiken aufgehoben haben werde:
Da Herr Perroulaz der vom Staate gewählte und besoldete P Iser
der katholischen Kirchgemeinde Bern ist, und da ferner der latholich irch=