Die Schwelt. (Mai 6—10.) 425
Zukunft der katholischen Kirche gegenüber einnehmen werde mit folgenden
Worten: „Am 18. Januar 1874 hat das Berner Volk mit der Annahme
des Kirchengesetzes auf immer die Hoffnung aller derjenigen gebrochen, welche
uns die römischen Lehren aufdringen wollen. Gegenüber der Suprematie
eines Einzigen hat es den Millen aller prorlomirt, den hierarchischen Insti-
tutionen eine demorralische Verfassung der katholischen Kirche enlgegengestellt.
Die Regierung, die während dieser schweren Uebergangsperiode die religiösen
Interessen der Bevölkerung zu wahren hatie, legt heut in die Hände der
Synode ihre Gewalt. Sie wird in Zukunft nur dann eingreifen, wenn es
gilt, Rechte zu wahren, über die öffentliche Ordnung zu wachen und den
Frieden unter den Confessionen aufrecht zu erhalten.“
6. Mai. (Glarus.) Die Landsgemeinde verwirft nach stür-
mischer Debatte die vom Landrath revidirte Verfassung beinahe rin-
stimmig.
6. Mai. Eine Versammlung von Katholiken und Protestanten
in Olten beschließt die Gründung eines conservaliven „eidgenössischen
Vereins“, erwählt ein Centralcomité und erläßt einen Aufruf zum
Beitritt.
Nach den angenommenen Statuten ist der Hauplzweck des Vereins:
„Kräfliges Eintreien für die Grundsätze der Gewissene-, Culius--, Glaubens-
und Lehrfreiheit, für die Unabhängigleit der Kantone innerhalb ihrer Compe=
tenzen, sowie für die berechtigte Freiheit der Bürger, der Gemeinden und der
genossenschaftlichen Institutionen, welche gemeinnüßige Zwecke verfolgen, gegen-
über dem Bestreben nach schrankenloser Ausdehnung der Staatsgewalt.“ Zur
Erreichung dieses Zweckes sollen Versammlungen veranslaltet werden zur Be-
prechung und Verständigung über die verschiedenen mit dem Vereinsprogramm
iäin Verbindung stehenden Fragen. Auch für Vertretung der Vereinszwecke
durch die Presse und möglichste Unterstützung und Verbreilung der auf diesem
Boden stehenden Zeitungen soll gesorgt werden.
7. Mai. (Bern.) Der Vundesrath erneuert seine Anfrage
vom 27. März bei der bernischen Regierung betr. die Aufhebung der
Ausweisung der renitenten katholischen Geistlichen aus den jurassi-
schen Amtsbezirken. Die Regierung antwortel, daß ihr eine definitive
Antwort erst möglich sein werde, wenn der Berner Große Rath den
von ihr ausgearbeiteten Gesetzentwurf über Ausübung des Privat-
cultus religiöser Genofsenschaften, welcher ihm die Mittel, ferneren
Anmaßungen und Uebergriffen des römischen Clerus energisch ent-
gegenzutreten, in die Hand geben wird, durchberathen und angenom-
men haben werde.
10. Mai. (Bern.) Gr. Rath: Die Regierung theilt dem-
selben mit, daß sie ein Gesetz gegen Uebergriffe der Geistlichkeit aus-
arbeite, welches wohl im August dem Gr. Rath zur Berathung vor-
gelegt werden könne; indessen sei es sehr wünschenswerth, daß die
vorberathende Commission schon jetzt bezeichnet werde, was denn
auch geschieht.