440 pie Lchweil. (Nov. 15—23.)
4) Sollte dies nicht zu erreichen sein, so ist die gänzliche Beseitigung des
Religionsunterrichts aus der Schule anzustreben. Es wäre dann Aufgabe
der Kirche, resp. der religiösen Genossenschaften, den Religionsunterricht von
unten auf zu ertheilen. 5) Soweit für den Religionsunterricht andere Or-
Zane als die Schule einzutreten haben, ist zu hosen, daß dies von der letz-
teren durch Gewährung von Raum und Zeit innerhalb billiger Grenzen er-
möglicht werde.“
15. November. (Aargau.) Die vom Gr. Rath neuerdings
beschlossene Erhöhung der Lehrerbesoldungen wird vom Volke in all-
Zgemeiner Abstimmung mit 17,523 gegen 15,610 Stimmen wiederum
verworfen. Eine Reihe von Gemeinden erhöht indeß jene Besoldun-
gen freiwillig von sich aus.
15. November. (Genf.) Die Neuwahl des Staatsraths durch
das Volk ergibt 5 radical-liberale und 2 conservative Mitglieder.
Die Wahl wird als der klare Ausdruck des Volkswillens angesehen,
daß der Kampf gegen den Ultramontanismus mit aller Energie zu
Ende geführt werde.
16. November. (Bern.) Die ausgewiesenenen katholischen
Geistlichen kehren an Einem Tage, dem vom Bundesrath für die
Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses festgesetzten Termine, in den
zura zurück. An mehreren Orten wird ihnen von ihren Anhän-
gern ein feierlicher Empfang bereitet, welchem die Behörden, da
keine Ruhestörungen stattfinden, nach den Weisungen der Regierung
freien Lauf lassen.
19. November. Der Bundesrath ernennt eine Commission für
Prüfung des von Prof. Fick in Zürich in seinem Auftrage ausge-
arbeiteten Entwurfs eines internationalen Vertrags über gleichmäßige
gesetzliche Bestimmungen betr. die Verantwortlichkeit der Eisenbahnen
eim Waarentransport. Sobald die Commission ihre Berathungen
vollendet haben wird, sollen die Einladungen an die betreffenden
Staaten zu dem abzuhaltenden internationalen Congresse erlassen
werden. Die erste Idee zu diesem Vertrage ging von den zwei Com-
missionsmitgliedern, de Seigneux von Geuf und Christ von Bafel,
aus. Die Anregung der Schweiz beabsichtigt eine Anwendung des
im Weltpostvertrage bereits zur Geltung gekommenen Princips auch
auf das Eisenbahnwesen.
23. November. (Tessin.) Der Bundesrath beschließt, an die
Regierung des Kantons Tessin die Einladung zu erlassen,
den dortigen Großen Rath zur Einstellung der von ihm bereits be-
Honnenen zweiten wierfalsungereoistonsberathung aufzufordern, weil geen die
t
in Art. 32 der bestehenden Verfassung enthaltede Bestimmung, da er der
Tessiner 38 Wahlkreise, ohne Rücksicht auf die Beabinmung, 200 brei Ab-