Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

7. Belgien. 
19. Januar. II. Kammer: beschließt mit 81 Stimmen gegen 
2 Enthaltungen: 
.Die Kammer spricht den Wunsch aus: die Anwendung des Schieds- 
spruches zwischen den civilisirten Bölkern auf alle für eine schiedsrichterliche 
Entscheidung gearteten Streitigkeiten auszudehnen. Sie ladet die Regierung 
ein, bei vorkommender Gelegenheit zur Feststellung der Bestimmungen des 
Verfahrens für die Bildung und Thätigkeit internationaler Schiedsgerichte 
mitzuwirken. Die Regierung wird sich, so weit sie es ohne Unzuträglichkeit 
thun kann, bemühen, beim Abschlusse von Verträgen auf die Einräumung 
zu dringen: daß die Streitigkeiten, welche sich in Bezug auf ihre Vollziehung 
erheben können, einer schiedsrichterlichen Entscheidung unterzogen werden.“ 
3. Februar. Der deutsche Gesandte in Brüssel, Graf Per- 
poncher, richtet eine Note an die belgische Regierung bez. des Falls. 
Duchesne (der an den Erzbischof von Paris das Anerbieten gerichtet 
hatte, den Fürsten Bismarck für eine bestimmte Summe zu ermorden) 
und verlangt, da auch bez. dieses Falles wie schon früher bez. der 
Kundgebungen belgischer Vischöfe an den deutschen Episcopat das 
rechtsverständige Gutachten dahin ausgefallen sei, daß, was Duchesne 
gethan oder beabsichtigt, durch die belgischen Gesetze keinen Anlaß 
zum Einschreiten gebe, Belgien diese Lücke in seiner Gesetzgebung aus- 
fülle, um „den innern Frieden und die Sicherheit der Personen in 
befreundeten Nachbarstaaten gegen Beeinträchtigungen durch belgische 
Unterthanen sicherzustellen."“ 
16. Februar. Senat: schließt sich dem Beschlusse der II. Kam- 
mer vom 19. Januar bez. Ausdehnung der internationalen Schieds- 
gerichte an. . 
26. Februar. Belgien lehnt in seiner Antwort auf die deutsche 
Note vom 3. Februar das darin dargelegte Begehren Deutschlands, 
die Lücken in seiner Gesetzgebung, namentlich auch bez. des Falls
	        
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