Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Schurden und Rermegen. (Februar 24. — Marz 3.) 463 
nicht ohne übereinstimmenden Beschluß des Königs und des Reichstags 
abgeändert oder ausgehoben werden honnen- Der Antrag auf Abänderung 
dieses Artilels 80 ist jedoch bereits von dem vorigen Neichstage gabelehnt 
worden, da letzterer in demselben eine Fischrantdon seines Geldbewilligungs- 
rechtes erblickt. 
Die Hauptpunkte der Vorlage gehen dahin: Die Wehrpflicht soll 
mit dem chbpomen Jahre beginnen. Die Aushebung zum akliven Dienst 
erfolgt mit dem 21. Jahre. Die wirkliche Präsenz dauert nur 10½ Mo- 
nate, doch gehört der Ausgehobene sechs Jahre der Linie, dann sechs Jahre 
der Landwehr und bis zum 40. Jahre dem Landsturm an. Das Budget 
für Heer und Marine soll vom Neichstage und der Regierung. Lrweinschastlic, 
statt, wie gegenwärtig auf Grund des 8 80 der schwedischen Versassung, vom 
Neichstage allein festgestellt werden. Der Kriegsminister erklärt, daß er ab- 
treten werde, falls sein Antrag nicht angenommen würde. Wie indessen aus 
den Staatsraths-Protokollen hervorgeht, hat gine Minorität im Ministerium 
den Gesetzentwürfen nicht zugestimmt. Der Zweck der Vorlage ist offenbar die 
Erlangung eines Normal-Militär-Budgets. Die Ngierung. befürchtet, daß. 
wenn auch die Koslen der neuen Herresordnung für jetzt bewilligt würden, 
die dann unvermeidlichen alljährlichen größeren Geldbedürfnisse beftige An- 
seindungen aupeiett eien. NRicht ein einziger Abgcordneter tritt indeß für 
die Vorlage anf, während sich mehrere in den schärssten Angriffen dagegen 
rgehen. Das Recht der Sel — das so hochgepriesene Bollwerk der 
ellen schwedischen Freiheit, würde insofern allerdings einen harten Stoß er- 
leiden, als der Reichstag in guten und schlechten Zeiten Nalh zur Deckung 
der Ausgaben schaffen müßte und jede Reducirung derselben lediglich dem 
guten Willen der Regierung anheimgegeben wäm. Fast einstimmig wird 
Krbhalo die beffaung ausgesprochen, der Neichitog nie und nimmer seine 
Zustimmung zu dieser Vorlage geben mög 
24. Februax. (Schweden.) gemeinsame Abstimmung 
I. und II. Kammer. Es ergibt sich, daß die sog. Bauernpartei bei 
solcher Abstimmung über die Mehrheit verfügt. 
Es banden sich um die ½ e, ob den Beamten, deren Jabresgehaoll. 
den Betrag von 5000 Kronen übersteigt, eine Zulage zu #e sei oder 
nicht. Die Suschidung dieser Frage ist an und für — Bedeutung, 
aber die Abstimmung bot insofern ein besonderes . m— sie die Stärke 
der Parteien erkennen läßt. Die Zulage wird mit 155 gegen 141 Stimmen 
verworfen; die Bauernpartei hat somit eine Moajorität von 14 Stimmen. 
Von den 155 Stimmen ehörten 131 der Zweiten und 24 der - Kam- 
mer an. Der alte onpofstionel, Kern von 16 bis 17 Mitgliedern der Ersten 
Kammer, verstärkt durch die neuen Wahlen, gibt den ausschl lag. 
3. März. (Schweden.) II. Kammer: verwirft den von der 
Regierung vorgeschlagenen Zusatz zu § 80 des Staatsgrundgesetzes 
bezüglich das Militärwesen in der neuen Fassung, nimmt dagegen den 
Antrag in der vorjährigen Fafsung neuerdings einstimmig an und 
die I. Kammer tritt dem Beschluß dießmal mit 75 gegen 38 Stim- 
men bei. 
dur ielles Ge 
unter setvorübrige — n eh itern duͤn für ô(4 
Ordnung der Kriegsmacht zu Aag= fie und zu Lande, so darf keine Aenderung 
 
	        
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