Schurden und Rermegen. (Februar 24. — Marz 3.) 463
nicht ohne übereinstimmenden Beschluß des Königs und des Reichstags
abgeändert oder ausgehoben werden honnen- Der Antrag auf Abänderung
dieses Artilels 80 ist jedoch bereits von dem vorigen Neichstage gabelehnt
worden, da letzterer in demselben eine Fischrantdon seines Geldbewilligungs-
rechtes erblickt.
Die Hauptpunkte der Vorlage gehen dahin: Die Wehrpflicht soll
mit dem chbpomen Jahre beginnen. Die Aushebung zum akliven Dienst
erfolgt mit dem 21. Jahre. Die wirkliche Präsenz dauert nur 10½ Mo-
nate, doch gehört der Ausgehobene sechs Jahre der Linie, dann sechs Jahre
der Landwehr und bis zum 40. Jahre dem Landsturm an. Das Budget
für Heer und Marine soll vom Neichstage und der Regierung. Lrweinschastlic,
statt, wie gegenwärtig auf Grund des 8 80 der schwedischen Versassung, vom
Neichstage allein festgestellt werden. Der Kriegsminister erklärt, daß er ab-
treten werde, falls sein Antrag nicht angenommen würde. Wie indessen aus
den Staatsraths-Protokollen hervorgeht, hat gine Minorität im Ministerium
den Gesetzentwürfen nicht zugestimmt. Der Zweck der Vorlage ist offenbar die
Erlangung eines Normal-Militär-Budgets. Die Ngierung. befürchtet, daß.
wenn auch die Koslen der neuen Herresordnung für jetzt bewilligt würden,
die dann unvermeidlichen alljährlichen größeren Geldbedürfnisse beftige An-
seindungen aupeiett eien. NRicht ein einziger Abgcordneter tritt indeß für
die Vorlage anf, während sich mehrere in den schärssten Angriffen dagegen
rgehen. Das Recht der Sel — das so hochgepriesene Bollwerk der
ellen schwedischen Freiheit, würde insofern allerdings einen harten Stoß er-
leiden, als der Reichstag in guten und schlechten Zeiten Nalh zur Deckung
der Ausgaben schaffen müßte und jede Reducirung derselben lediglich dem
guten Willen der Regierung anheimgegeben wäm. Fast einstimmig wird
Krbhalo die beffaung ausgesprochen, der Neichitog nie und nimmer seine
Zustimmung zu dieser Vorlage geben mög
24. Februax. (Schweden.) gemeinsame Abstimmung
I. und II. Kammer. Es ergibt sich, daß die sog. Bauernpartei bei
solcher Abstimmung über die Mehrheit verfügt.
Es banden sich um die ½ e, ob den Beamten, deren Jabresgehaoll.
den Betrag von 5000 Kronen übersteigt, eine Zulage zu #e sei oder
nicht. Die Suschidung dieser Frage ist an und für — Bedeutung,
aber die Abstimmung bot insofern ein besonderes . m— sie die Stärke
der Parteien erkennen läßt. Die Zulage wird mit 155 gegen 141 Stimmen
verworfen; die Bauernpartei hat somit eine Moajorität von 14 Stimmen.
Von den 155 Stimmen ehörten 131 der Zweiten und 24 der - Kam-
mer an. Der alte onpofstionel, Kern von 16 bis 17 Mitgliedern der Ersten
Kammer, verstärkt durch die neuen Wahlen, gibt den ausschl lag.
3. März. (Schweden.) II. Kammer: verwirft den von der
Regierung vorgeschlagenen Zusatz zu § 80 des Staatsgrundgesetzes
bezüglich das Militärwesen in der neuen Fassung, nimmt dagegen den
Antrag in der vorjährigen Fafsung neuerdings einstimmig an und
die I. Kammer tritt dem Beschluß dießmal mit 75 gegen 38 Stim-
men bei.
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unter setvorübrige — n eh itern duͤn für ô(4
Ordnung der Kriegsmacht zu Aag= fie und zu Lande, so darf keine Aenderung