Die ettonannisqe Psotie. (Ende August — 1. Sept.) 187
— August. Die Pforte hat ihre frühere Saumseligkeit nach-
geholt und bedeutende Truppenmassen nach der Herzegowina und
Bosnien nachgeschoben und namentlich auch in der Nähe der Grenzen
Serbiens concentrirt. Serbien remonstrirt in Konstantinopel umsonst
gegen diese Drohung.
1. September. Der Sultan erläßt an alle Gouverneure des
Vilajets folgenden Ferman:
„Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Wohlsahrt des Landes und
das Gedeihen seiner Bevölkerungen zur allgemeinen Grundlage die Eicetet
des Befitzes, des Lebens und der Ehre jedes Einzelnen haben. Tiese Si
heit kann nur aus dem Walten einer guten und unparteiischen Gerichts-
pflige hervorgehen; dieß war der Sinn Unseres zuletzt an Un aon erlauchten
Großwessier gerichteten solgenderaaßen lautende. kai mßv*ßbv .Da die
ute Verwaltung der Angelegenheilen Unseres Reiches, die Vohlsein des
ndes und das Glück der BevölkerungdetGegenstandallUnlnerSorgfalt
find, so geht unser ernster Wille dahin: daß ein wirksamer Schutz und un-
bedingle Gerechtigkeit allen Classen der Gesellschaft ohne Unter chied zu Theil
werde, derart, daß die Ehre und das Recht eines Jeden gewahrt seien. Da
das Ministerium der —i eines der wichtigsten We#unn darstellt, so
ist es unerläßlich, dasselbe in Uebereinstimmung mit Unseren wohl-
wollenden Absichten vorgehe. Wir ordnen daher an, daß diese Absichten ver-
kündet werden und ihre volle Ausführung empfangen. " Unsere Befehle und
Unsere neuerlichen Weisungen werden heute nur erlassen, um unter weiterer
Darlegung Unserer erwähnten souveränen Absichten dieselben zu bekräftigen.
Ihre Turchführung hängt ab von den aufrichtigen und thatkräftigen Be-
mühungen, welche alle, sei es dem Richterstande, "27 es den Verwaltungsbe-
örden angehörigen, Würdenträger behufs ihrer Verwirclichung zu entfalten
ben werden, wie auch von ihrem Eifer, einen heilsamen Umschwung in den
deen zu bewirken. Alle öffentlichen Beamten, und rlh v.dienien,
welche mit richterlichen Functionen bei den Gerichten
Eipilgerichten ei es in der Hauptstadt, sei es in der 22* betrant find,
müssen ihre Aufmerksamkeit süaen verwenden, daß die Prozesse mit Un-
rm n und entsprechend den Bestimmuagen des Gesetzes des Scheri
und der anderen Geseße im Allgemeinen erledigt werden, damit alll Unfers
Unterthanen unterschiedslos des größten Maßes von erchtgket und Sicher
heit genießen. Dies ist Unser entschiedener kaiserlicher Wille. Nachdem
Vorstehende zur Kenntniß jedes einzelnen Meiner Generalgouverneure t
bracht worden, ist Unser sebenwürtiger. sourräner * aus Unserem kai-
serlichen Divan erflossen, u hicher Zeit in Eurer Eigen-
schaft. r Erneralgouperneur deft I zugehi, u1 ol ein Birgi niß
lten, die mit Wifsen der ganzen Welt zunden den Gesetzen
Rüt N begongen worden sind. - Eintreffen Meines gegenwär-
tigen kaiserlichen Fermans werdet Ihr Euch beeilen, diese Verfügungen wort-
getreu zur Kenntniß des Richterstandes sowohl als der Verwaltungsbeamten
und“ aller Unsere Unterthanen, sowohl in dem Hauporte des Alajets als
den zu demselben gehdrigen Bezirken, — bringen, und Ihr werdet über
vn vünkilich- Ausführung ner Belthee n n. - ist selbstverständlich,
amten ihrem guten oder schlechten Verhalten gemäß werden be-
!— werden. Die hohe Pforte wird zu bensenigen Maßregeln schreiten,
welche nöthig find, um sich über den Gan öffentlichen ##gel-genheiken.
regelmäßig zu unterrichten. Da Ihr wi v 1 die mindeste Verletzung