494 Die ottomannische Pforte. (Olt. 9—10.)
eine Stunde vorher kriegerisch gefinnt waren. Hierauf richtet Milan
an die Dlbgeordneten die Frage: „Wer wohl dafür sei, daß den Auf-
ständi schen Unterstützung gewährt werden solle?“ Die Abstimmung
geschie h#t auf dieselbe Weis, und wieder ertlärt sich die Mehrheit der
Persaur'#noelten gegen einc Aeion selbst nach dieser Richtung hin, Al
—. Ende ist, entläßt der „constitutionelle“ Fürst die „halbsou-
rüne « Skupschtina mit einer gnädigen Handbewegung. Inzwischen
ist das Land bereits zwei Tage ohne eigentliche Regierung. Milan
erläbt anordnungen miltels Handbillets, und dies natürlicherweis
ohne die Contrasignatur Irgendjemandes.
9. Oktober. (Serbien.) Fürst Milan ernennt doch wieder
ein Mimisterium: Kalsewitsch, bisher Präsident der Skupschtina, Mi-
nisterpräxsident, Nikolitsch Kriegsminister, Jankowitsch Finanzminister,
aulowitsch, Minister des Aeußern. Sämmtliche Minister sind ent-
schiedene Omladinisten und der einzige Unterschied zwischen dem frü-
heren und dem jetzigen Cabinete besteht darin, daß die neuen Mi-
nister dem Fürsten persönlich genehmer sind als Ristitsch und seine
Collegen.
10. Oktober. Die Pfortenregierung erläutert durch officiellen
Anschlag an der Börse zu Konstantinopel ihre Bankerott-Maßregel
vom 8. d. M. folgendermaßen:
„Da die Erllärung der Pforte vom 6. ds. mit der dieselbe beglei-
tenden aufklärenden Note an der Börse nur einigen Kapitalisten und Bank-
häusern bekannt gegeben worden ist, erklärt die kaiserliche Regierung zur
Vermeidung jeder künftigen Zweideutigkeit und in der Absicht, ein für alle
Mal bestimmte, endgiltige Erläuterungen abzugeben, Folgendes: 1)
Oktober ds. Is. angefangen, werden die Zinsen und die Amortisirung der
inneren und äußeren Staatsschuld für die Dauer von fünf Jahren auf die
Hälfte reduzirt. 2) Die Bezahlung der Coupons erfolgt in der Weise, daß
eine Hälfte baar, die andere Hälfte in Schuldtiteln, welche 5 Procent Zinsen
tragen, bezahlt wird. Die fünfprozentigen Zinsen auf die neuen Schuldtitel
werden gleichzeitig mit der er ten Hälfte der Coupons an den Verfalltagen
baar bezahlt. 3) Die Garantien für die unverkürzle Baarbezahlung der ersten
Couponhölfte, sowie der obgedachten füniprozentigen Ziusen auf die neuen
Schuldtitel bestehen in den gesammten Zolleinkünften, in den Einnahmen für
Tabak und Salz, sowie in dem von Aegypten zu zahlenden Tribut. Sollten
diese Garantien ungenügend sein, so werden dieselben noch durch die Hammel-
steuer ergänzt werden. 4) Sollte nach Ablauf obgedachter 5 Jahre die in
ein 5 Procent Zinsen tragendes Kapital umgewandelte Couponhälite nicht
zurlickbezahlt worden sein, so soll eine neue Fristverlängerung bis zur dem-
nächstigen vollständigen Tilgung der inneren Schuld Platz greifen, deren Ga-
ranlien mit diesem Heupunfte wieder frei werden und dann zur vollständigen
Rückzahlung der gedachten fünfprocentigen Zinsen und der Amortisotion ver-
wendet werden sollen.“
om 6.
10. Oktober. (Serbien.) Skupschtina: Der neue Minister-