Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Lie ellemannische Vlierte. (Okt. 16—20.) 497 
Jemand freiwillig her, so soll dafür eine entsprechende Entlohnung 4w#h 
werden. Auch die siwangermonktrun. Ungen der Straßen durch die Bevöl 
dürfen nicht mehr attfinden; jeder Ort hat für seine Straßen in ens — 
zugehörenden Umgebung zu sorgen und dazu so viele Tage zu verwenden, 
als er für noihwendig findet. Als Gendarmen dürfen nur sich wohlverhal- 
tende Soldaten, die in der Armer und Reserve ihre Dienstzeit voll ausgedient 
ben, verwandt werden. Sie müssen ausschließlich und gewissenhaft dem 
meinwohl dienen, Schutz und Stütze der Bevölkerung sein und können 
daher auf keinen Fall mehr zum Einsammeln der Steuern verwandt werden. 
EWl werden eigene vertrauenswürdige Organe bestellt (Tehsildari), die am 
1. März des nächsten Habre“ a Dienst antreten werden. Wenn Jemand 
vom Boden miethet, um bebauen, wird darüber von der Behörde 
unentgesch ein Contract au ane nach § 11 des hierauf bezüglichen #. 
sepes dom Jahr 1276, 4h die Rajahs vor Bedrückung von Eeiten der 
—— — der —2- ein proßer Nath 
bestehen, in welchem Männer aus dem ganzen Lande dem VBali Bericht er- 
atten werden über den Zustand des Landes, und knr schriftlich mit Ver- 
zweigung ihrer Namen, wo es nothwendig erschrint. Auf Grund dieser 
erichte wird jedes Unrecht geahndet, und wo der Nath die endgültige Ent- 
heidung nicht treffen kann, zwich sie dem Bilajets-Gericht zur Entscheidung 
lbertragen. Ferner wurde ein sehr ehrenwerther Mann, der einem der her- 
vorragendsten christlichen Adelsgeschlechler im Lande angehört, zum Adlatus. 
des Vali ernannt. Schließlich wird allgemein kund gethan, daß eine aller- 
böchste Verfügung des Sultans streng verbietet, n von Sr. Majestät 
Unterthanen zu beleidigen, ihm irgend einen Schaden zuzufügen; benn se 
eniehen alle zu jeder Zeit und an allen Orten die leichen Rechte, 
laubens sie auch seien. Ebenso wird Jeder enrnplorisch streng Sh 
der gegen die Bestimmungen dieses Tansimats handelt. 
16. Oktober. (Aegypten.) Ein Dekret des Khedive bringt 
die neuen Gesetze, welche die bisherige Consular-Gerichtsbarkeit der 
verschiedenen in Aegypten vertretenen fremden Nationen ersetzen sollen, 
in arabischer, französischer und italienischer Sprache zur allgemeinen 
Kenntniß. Dieselben umfassen das Civil-, Handels-, See, Straf- 
und Criminalrecht und sollen unter Aupfhebung aller bisherigen Ge- 
setzbestimmungen am 18. Oktober in Kraft treten. Ein Rundschreiben 
Nubar Pascha's verschiebt indeß den Beginn der Thätigkeit der neuen 
Gerichtshöfe noch einmal bis zum 1. Januar 1876, um Frankreich 
Zeit zu lassen, sich zu erklären, doch mit dem Beifügen, der neue 
Termin bleibe nunmehr fest, wie sich auch Frankreich schließlich ent- 
scheiden möge. 
17. Oktober. (Serbien.) Der Fürst feiert seine Vermählung 
mit der russischen Fürstin Morusi. Die Kaiser von Rußland und 
Oesterreich lassen sich dabei durch Specialgesandte vertreten. 
20. Oktober. Der Großvezier Mahmud Pascha erläßt über die 
vom Sultan beschlossenen Reformen folgendes Manifest an sämmt- 
liche Beamte des Reiches: 
„Se. Majestät unser allergnädigster Sultan läßt jedem seiner treuen 
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