Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 13 -16.) 77 
13. März. (Bayern.) Abg.-Haus: Minister v. Lutz beant- 
wortet die Interpellation Sepp vom 3. d. M., indem er die That- 
sachen wesentlich nur bestätigen kann, doch sei es ihm nicht möglich, 
schon jetzt eine bestimmte Erklärung über die Schritte abzugeben, welche 
der Staat bez. unausführbarer Meßstiftungen vorzulegen in die Lage 
kommen könne. Inzwischen leide es keinen Zweifel, daß kein baye- 
risches Kirchenvermögen außer Landes (nach Rom) gebracht werden 
dürfe. Wehe dem Kirchenpfleger, der solches versuchen wollte! 
13. März. (Mecklenburg.) Landtag: Der Großherzog lehnt 
das Begehren der Ritterschaft, mit der Regierung über eine Ver- 
fassungsrevision auf anderen Grundlagen zu unterhandeln, ab. 
14. März. (Preußen.) In Posen verkehren die Laien unwei- 
gerlich mit den staatlichen Verwaltern des Diöcesanvermögens, von 
den Geistlichen jedoch nur eine Minderheit. 
15. März. (Preußen.) Abg.-Haus: Das Budget für 1875 
wird in dritter Lesung endgültig angenommen. Die Regierung er- 
klärt ausdrücklich ihre Zustimmung zu dem Beschluß, der Provinz 
Schleswig-Holstein 4 ½ Mill. zuzuwenden, um dadurch allen An- 
sprüchen aus der Zeit vor ihrer Einverleibung ein Ende zu machen. 
— März. (Preußen.) Bis jetzt sind 119 selbstständige Kreis- 
Schulinspektoren mit Nicht-Geistlichen besetzt, und zwar nur in den 
Provinzen mit überwiegend katholischer oder gemischter Bevölkerung, 
während Brandenburg, Sachsen, Pommern und die neuen Provinzen 
noch gar keine weltlichen Kreis-Schulinspektoren haben. 
15. März. (Württemberg.) Eröffnung des Landtags durch 
den Minister des Innern. Die Eröffnungsrede kündigt u. A. Ver- 
fassungsgesetzentwürfe betr. Ersetzung des Geheimen Raths durch ein 
Staatsministerium, betr. Ministerverantwortlichkeit und in Verbin- 
dung damit einen Gesetzesentwurf über die Verwaltungsrechtspflege an. 
15. März. (Mecklenburg.) Landtag: lehnt die von der Re- 
gierung beantragte Entschädigung der Geistlichen für die ihnen ent- 
fallenden Gebühren für Trauungen u. aus der französischen Kriegs- 
entschädigung ab; diese müssen vielmehr ganz zur Schuldentilgung 
verwendet werden. 
16. März. (Preußen.) Abg.-Haus: Erste Lesung der Vorlage 
über die Einstellung aller Staatszuschüsse an die katholische Kirche. 
Die ultramontanen Redner bekämpfen den Entwurf als durchaus 
verfassungswidrig und berufen sich namentlich auf Art. 15 der Ver-
	        
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