Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 13 -16.) 77
13. März. (Bayern.) Abg.-Haus: Minister v. Lutz beant-
wortet die Interpellation Sepp vom 3. d. M., indem er die That-
sachen wesentlich nur bestätigen kann, doch sei es ihm nicht möglich,
schon jetzt eine bestimmte Erklärung über die Schritte abzugeben, welche
der Staat bez. unausführbarer Meßstiftungen vorzulegen in die Lage
kommen könne. Inzwischen leide es keinen Zweifel, daß kein baye-
risches Kirchenvermögen außer Landes (nach Rom) gebracht werden
dürfe. Wehe dem Kirchenpfleger, der solches versuchen wollte!
13. März. (Mecklenburg.) Landtag: Der Großherzog lehnt
das Begehren der Ritterschaft, mit der Regierung über eine Ver-
fassungsrevision auf anderen Grundlagen zu unterhandeln, ab.
14. März. (Preußen.) In Posen verkehren die Laien unwei-
gerlich mit den staatlichen Verwaltern des Diöcesanvermögens, von
den Geistlichen jedoch nur eine Minderheit.
15. März. (Preußen.) Abg.-Haus: Das Budget für 1875
wird in dritter Lesung endgültig angenommen. Die Regierung er-
klärt ausdrücklich ihre Zustimmung zu dem Beschluß, der Provinz
Schleswig-Holstein 4 ½ Mill. zuzuwenden, um dadurch allen An-
sprüchen aus der Zeit vor ihrer Einverleibung ein Ende zu machen.
— März. (Preußen.) Bis jetzt sind 119 selbstständige Kreis-
Schulinspektoren mit Nicht-Geistlichen besetzt, und zwar nur in den
Provinzen mit überwiegend katholischer oder gemischter Bevölkerung,
während Brandenburg, Sachsen, Pommern und die neuen Provinzen
noch gar keine weltlichen Kreis-Schulinspektoren haben.
15. März. (Württemberg.) Eröffnung des Landtags durch
den Minister des Innern. Die Eröffnungsrede kündigt u. A. Ver-
fassungsgesetzentwürfe betr. Ersetzung des Geheimen Raths durch ein
Staatsministerium, betr. Ministerverantwortlichkeit und in Verbin-
dung damit einen Gesetzesentwurf über die Verwaltungsrechtspflege an.
15. März. (Mecklenburg.) Landtag: lehnt die von der Re-
gierung beantragte Entschädigung der Geistlichen für die ihnen ent-
fallenden Gebühren für Trauungen u. aus der französischen Kriegs-
entschädigung ab; diese müssen vielmehr ganz zur Schuldentilgung
verwendet werden.
16. März. (Preußen.) Abg.-Haus: Erste Lesung der Vorlage
über die Einstellung aller Staatszuschüsse an die katholische Kirche.
Die ultramontanen Redner bekämpfen den Entwurf als durchaus
verfassungswidrig und berufen sich namentlich auf Art. 15 der Ver-