Die Oekerrreichisch-Uugarische Monarchie. (Sept. 7—24.) 241
von einer dießbezüglichen Eisenbahn-Concession, durch welche der
Waarenzug aus Vosnien von Ungarn ab und nach Oesterreich ge-
lenkt würde, nichts hören; und da die ungarische Regierung bei
ihrer Weigerung, die Bahn zu concessioniren, beharrt, so soll die-
selbe als Militärbahn auf Reichskosten ausschließlich zu Militär-
zwecken erbaut werden.
7. September. (Bosnien.) Genueral Zach macht einen ver-
geblichen Versuch, die stark befestigte Stellung der Insurgenten bei
Bihac zu erobern und muß schließlich zurückweichen. Dagegen wird
Trebinje ohne Widerstand befetzt.
10. September. (Oesterreich.) Die Neuwahlen zu zehn
Landtagen einzelner Kronländer fallen für die liberale Partei sehr
wenig befriedigend aus: die clericale Opposition geht in den meisten
derselben wesentlich erstarkt aus diesen Wahlen hervor.
16. September. Gemeinsamer Ministerrath über die Frage
der Bahn Sissek-Novi: die Ungarn setzen ihren Willen durch: die
Bahn wird vorerst nicht gebaut werden.
19. September. (Bosnien.) Die Festung Bihac capitulirt
schließlich doch.
(Herzegowina.) Mostar ergibt sich: die Occupation wenig-
stens dieser Provinz wird als durchgeführt betrachtet.
22. September. (Bosnien.) Tusla und Bjilina werden
von den Oesterreichern besetzt.
22. September. (Oesterreich: Böhmen.) Die Czechen be-
schließen nach Gjähriger Enthaltung die Beschickung des böhmischen
Landtags.
21. September. (Oeslerreich.) Eröffnung der Session der
Landtage.
Die ernannten Landtags-Präsidenten und Stellvertreter sind mit ge-
ringen Ausnahmen dieselben Personen, welche auch in der verflossenen Land-
tagsperiode diese Ehrenstellen bekleideten. Nur in Vorarlberg ist an Stelle
des kürzlich verstorbenen Jussel Graf Belrupt zum Landeshauptmann er-
nannt worden, was um so bemerkenswerther ist, als die überwiegende Mehr-
heit des Vorarlberger Landtages clerical ist, während Graf Belrupt zu den
wackersten und standhaflesten Anhängern der liberalen Verfassungspartei zählt.
Aehnlich ist auch in Salzburg, trotzdem dort die Wahlen clerical ausgefallen
sind, der Wverfassungstreue Graf Lamberg zum Landeshauplmann ernannt
worden. Für Böhmen wird der Czeche Klandy zum Ober-Landmarschall-
Stellvertreter ernannt. Die Erwarlung, daß das Erscheinen der czechischen
Abgeordneten im böhmischen Landtage zu einem versöhnlichen Zusammen-
wirken der beiden Parteien auf dem Boden der Verfassung führen werde,
scheint sich erfüllen zu wollen. Die Erklärung, welche der czechische Ab-
geordnete Brauner Namens seiner Partei abgibt, unterscheidet sich vortheil-
Schulthess, Europ. Geschichtolalender. XIX. W. 16