Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

82 Pos deuische Reich und seine einzelnen Glieder. (März 25. — Ende.) 
gerichten für „nicht geeignet, den Bedürfnissen des Gewerbestandes 
zu genügen“ und faßt demgemäß Resolutionen für weiter gehende 
Maßregeln. 
25. März. (Deutsches Reich.) Bundesrath: demselben 
geht vom Reichskanzler ein Nachtragsetat zu, welcher für die Er- 
richtung eines Reichsschatz-Amtes eine Mehrforderung der fortdauern- 
den Ausgaben um 34,250 und 3840 +M Wohnungsgeldzuschüsse 
in dem Etat des Reichskangleramts verlangt. 
Die Forderung ist durch eine Deulschrift wie folgt motivirt: „Inner= 
halb des bisherigen Geschäftskreises des Reichskangleramtes sondern sich die 
Angelegenheiten der Reichsfinanzverwaltung als eine fest abgeschlossene und 
ihrer Natur nach besondere technische Spezialkenntnisse erfordernde Gruppe 
aus, welche der allmäligen Ausbildung der Einrichtungen des Reiches ent- 
sprechend fortdauernd an Umfang gewachsen ist. Diesem Umstand ist in der 
Organisation des Reichskanzleramtes auch eußzerlich insofjern Rechnung ge- 
tragen, als mit Beginn des vorigen Jahres eine neue Abtheilung desselben 
ausschließlich zur Wahrnehmung der Geschäfte der allgemeinen Finanzver- 
wallung geschaffen wurde. Die Rücksicht auf die fernere Entwickelung des 
Finanzwesens des Reiches läßt es rathsam erscheinen — in weiterer Befolgung 
des bei der Abzweigung des Postwesens, des Juslizweseus und der Neichs- 
lande vom Reichskangleramt zur Anwendung gelangten Grundjatzes, solche 
Zweige der centralen Verwaltung als besondere, dem Reichskangler unmittel- 
bar unterstellte Centralbehörden zu konstituiren, welche einen für sich abge- 
schlossenen umfangrechen Wirkungskreis von entsprechender Bedeutung haben — 
nunmehr auch die Finanzverwaltung unabhängig von dem bieherigen Ver- 
bande des Reichskangleramtes zu konstituiren. Die Organisation der neuen 
Behörde wird im Anschluß an das bei der Errichtung des NReichskangleramtes 
selbst und bei der Verschmelzung des Post= und Telegraphenwesens eingehal- 
tene Verfahren durch kaiserliche Verordnung zu erfolgen haben, sobald die 
erforderlichen Mittel im verfassungsmäßigen Wege bereitgeslellt find.“ 
25. März. (Preußen.) Der Handelsminister Achenbach ver- 
langt in Folge der Rede Bismarcks im preuß. Abg.-Hause v. 23. 
d. M. und seiner mehr als herben Kritik der bisherigen Eisenbahn- 
Verwaltung seine Entlassung. 
27. März. (Preußen.) Graf Stolberg erklärt sich zur An- 
nahme der Stellung als Vicekangler und Vicepräsident des preuß. 
Ministeriums bereit. Hobrecht wird zum Finanzminister, Maybach 
zum Handelsminister ernannt. 
Die Ernennungen werden als Uebergang zum „ dritten Ministerium 
Bismarcks“ — das erste war das Conflictsministerium, das zweite dasjenige, 
von welchem jeht nur noch die Hälfte übrig geblieben ist — aufgefaßt, dazu 
bestimmt, die Ideen des leitenden Staatsmannes zum ersten Me vollständig 
zu herwinelihen 
0. März. (Preußen.) Die Session des Landtags wird 
durch :n Botschaft geschlossen. 
— März. (Deutsches Reich.) Nicaragua hat sich den For-
	        
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