354 Die Gekerreichisch-Augarische Monarcie. (Nov. 3—11).
Hebung der Volkswirthschaft zu wirken. Um diese Ziele zu erreichen, muß
jeder theoretisch-politische Kampf vermieden werden, der aber auch in der
Gegenwart nicht mehr gerechtfertigt ist. Denn, m. HH., der Bestand der
Verfassung, die Rechtswirksamkeit der Bessassung, die können und dürfen
nicht mehr in Frage kommen. (Beifall links.) Da nun aber die Adresse
der Mehrheit — ich sehe natürlich ganz ab von den herben Worten, die
leider in diesem Hause gefallen sind (Bravo! Linke), ich halte mich an den
Entwurf der Mehrheit, der geschrieben dem Haufe vorliegt — da nun aber
diese Adresse gerade in der politisch hen Nichtung, auf wilce die Action der
Negierung, abzielt und welche die Verständigung Agegengazehter politischer
Parleianschauungen auf dem Gebiete practischer Fragen, die Vermeidung
staatsrechtlicher Fragen zum Zwecke hat, sich dem Vorz und Geiste der a. h.
Thronurede anschließt, kann ich Namens der Regierung nur empfehlen, daß
der Entwurf der Mehrheit zur Grundlage der Specialdebatte gewählt werde.
(Beifall rechts.) Unmittelbar nach Taaffe's Rede wird von Seiten der
Rechten Schluß der Debatte beantragt und mit 168 gegen 137 Stimmen
angenommen.
3. November. (Oesterreich u. Ungarn.) Die Regierungen
legen dem österreichischen Reichsrathe und dem ungarischen Reichs-
tage einen Gesetzentwurf betr. Einführung einer Militärtaxe oder
eines Militärpflichtersatzes für alle diejenigen vor, welche theils von
Anfang an theils später vom Militärdienst befreit erklärt werden.
Die Taxpflicht erstreckt sich vom 20. bis zum 32. Lebensjahre. Diese
Taxe beträgt bei Taglöhnern # fl., bei Hansdienstvoten Handlungedienern
und Diurnisten 4 fl., bei H andwerkern 6 fl. per Jahr und steigt dann nach
der Steuer, welche der We GSuflichtige sonst bezahlt, langfam bis auf 100 fl.
per Jahr. Die Regierung rechnet auf einen Ertrag von 3,360,000 fl. per
Nu lwohl für die ghanze österreichisch-ungarische Monorche wovon dem
geeinsamer Fonds für die Aufbesserung der Invaliden= und Militär-Ruhe-
Gebühren 857,470 fl. überwiesen und der Rest von 2,502,530 fl. zur Unter-
kühung der Familien der Mobilisirten und für den Staat verwendet wer-
en
5. November. (Bosnien.) Die Regierung ordnet eine aber-
malige Reduction der Occupationstruppen an.
Es werden nämlich der Stab der 4. Infanterie-Truppen-Division, der
Stab der 7. Infanterie-Brigade, dann drei Feldbatterien aus dem Occupa-
tionsgebiet herausgezogen und in ihre stabilen Garnisonsorte im Innern der
Monarchie rückverlegt. Ferner werden die Occupationstruppen um acht
weitere Infanterie= und Jäger-Bataillone, dann um etwa 2000 Trainp —8
reducirt. Deß sgleichen werden die in dem Occupationsgebiete befindlichen
Signal-Abtheilungen aufgelöst.
8. November. Die Regierungen beider Reichshälften haben
sich endlich über die Instructionen für die Delegirten verständigt,
welche in Berlin über den Abschluß eines neuen Handelsvertrags
zwischen Oesterreich und Deutschland unterhandeln sollen. Die Dele-
girten gehen nach Berlin ab.
11. November. (Oesterreich.) Die Wehrgesetzfrage beschäf-
tigt die Parteien und die öffentliche Meinung mehr und mehr.