Krankreichs. (Nov. 26-28). 423
Auch verspricht er weitere Abberufungen unter den Beamten des finang-
ministeriums und stellt eine Lösung der Gensdarmeriefrage in nahe Aussicht.
Die Bureaux der vier Gruppen der Linken berathen darauf die Frage wegen
Interpellation des Ministeriums. Mehrere Mitglieder machen darauf auf-
merksam, daß es unlogisch und gefährlich wäre, das Ministerium zu stürzen,
bevor man wisse, wie es zu ersetzen sei. Da die verschiedenen Gruppen der
Linken kein gemeinsames politisches . Programm haben, so schlägt Brisson vor,
zuvor ein solches auszuarbeiten. Der Vorschlag wird mit großer Mehrheit
angenommen.
26. November. Der Generalrath des Seine-Departements
nimmt eine Tagesordnung an, worin er sein Bedauern ausspricht,
daß der Polizeipräfect von Paris sein Personal nicht purificirt habe.
Darauf erklärt der Polizeipräfect, solche Dinge gehörten nicht zur
Competenz des Generalraths, und er werde die Vernichtung dieses
Beschlusses beantragen.
27. November. Wiederzusammentritt der Kammern und zwar
nunmehr in Paris. Der Senat nimmt sofort das von ihm noch
unerledigt gelassene Budget für 1880 in Angriff.
28. November. Die Regierung erklärt durch Decret das vom
Generalrath gegen den Polizeipräfecten beschlossene Tadelsvokum für
null und nichtig.
28. November. Der Iustizminister Le Noyer erstattet dem
Präsidenten der Republik einen einläßlichen Bericht über die Frage
einer allgemeinen Amnestie für die verurtheilten Communards, in
dem er sich sehr energisch gegen eine Amnestirung der Häupter der
Commune, die nur nach Nache, nicht nach Gnade, dürsten, aus-
spricht und dessen Schluß dahin geht:
„Am 5. Juni, also am Ende der von dem Gesebe gesteckten drei-
monatlichen Frist, waren alle zuchtpolizeilich wegen Amtsanmaßungen oder
willkürlicher Verhaftung verurtheilten Individuen ohne Ausnahme begnadigt.
ebenfalls am 5. Juni hatten von den oben erwähnten 4311 kriegs= oder
schwurgerichtlich Verurtheilten 3113 ihre Gnade und 203 eine Umwandlung
hrer Strafe erhalten. Die Zahl der pict begnadigten Individuen beläuft
ch daher nur voch auf 1198. Seitdem haben Sie und ich es an weiterer
Obsorge nicht fehlen lassen. In Folge einer nochmaligen Revision haben
Sie auf meinen Antrag 368 Verurtheilten den Rest ihrer Strafe erlassen
und 209 ihre Strase umgewandelt oder herabgesetzt, so daß jetzt nur noch
830 Commune-Verurtheilte nicht begnadigt und nicht auf freien Fuß gesetzt
sind. Von diesen 830 Individuen waren 554 contradictorisch, 276 in con-
tumaciam verurtheilt worden; 65 waren Mitglieder der Commune gewesen,
89 hatten gemeine Verbrechen' gegen Personen und 104 gemeine Verbrechen
gegen das Eigenthum begangen, 521 hatten Vorbestrafungen, 51 fallen in
die letzte Calegorie der von der Amnestie Ausgeschlossenen. vsb sind, Hr.
Präsident, die Resultate des Gesetzes vom 3. März 1879. Sie sind ein
sprechender Beweis für den liberalen Geist, mit wüßem dieses Gesetz aus-
gelegt worden ist. Man kann für jetzt nicht mehr thun, ohne über die Ab-
sichten der Mehrheit, die es votirt hat, hinauszugehen.“