478 Schweden und Norwegen. (April 1 — Mai 8.)
das Bekenntniß der Landeskirche getauft und confirmirt sind und
das Abendmahl nach diesem Bekenntnisse empfangen haben. Diesen
Zwang, der alle Ehen der Dissidenten zu Concubinaten stempelt, ist
der Reichstag im Begriff theils aufzuheben, indem die I. Kammer
eine Motion annimmt, nach welcher der Regierung der Antrag ge-
stellt werden soll, eine „Notheivilehe“ einzuführen. Die II. Kammer
tritt dem Beschlusse mit 113 gegen 35 Stimmen bei.
Der Abg. Vorg hatte den Antrag eingebracht, den Census
für das Wahlrecht zur II. Kammer von 800 auf 400 Kr. Einnahme
herabzusetzen, der Versassungsausschuß aber die Ablehnung dieses
Antrages empfohlen. Die I. Kammer hat demgemäß ihren Beschluß
gefaßt; in der II. aber entschieden sich 83 für Borg und ebenfalls
83 für den Ausschuß.
Seit 1868 ist diese F Frage, im Neichstage siebenmal vorgelegt gewesen
das nächste Mal wird sie wohl von der Mehrheit bejaht werden. Lau
amtlichen Statistik hatten 1871 in Schweden -Siaatswahlrecht 236, zant uond
Gemeindewahlrecht 463.739 Personen. Nach Art. 14 des Neichstagsgrund-
geseten haben politisches Wahlrecht gegenwärtig Virde welche entweder
Eigenthümer eines Grundstückes von mindestens 1000 Kronen Taxwerth
un vder seit mindestens fünf Jahren einen ländlichen Grundbesih von min-
destens 6000 Kronen Taxwerth in Pacht haben oder Siaatssteuern aus einem
Jahreseinkommen von mindestens 800 Kronen zahlen.
(Norwegen.) Storthing: Die Mehrheit des Verfassungsaus=
schusses beschließt, dem Storthing die Ausdehnung des Stimmrechtes
auf alle, welche dem Staate oder der Gemeinde drei Jahre lang
Steuer bezahlt haben und nicht dienende Mitglieder eines fremden
Hausstandes sind, vorzuschlagen. Dadurch würden etwa 123,000
Personen das Stimmrecht bekommen, die es jetzt nicht haben.
1. April. (Norwegen.) Storthing: Der König entspricht
der vom Storthing an ihn gerichteten Bitte, in diesem Jahre keine
größeren Wafsenübungen vornehmen zu lassen. Die dadurch erzielte
Ersparniß im Armeebudget beläuft sich auf 1,040,000 Kronen.
Die Rekruten= und Remonteschulen bleiben im Betrieb.
18. April. (Schweden.) I. Kammer: nimmt mit 91 Stim-
men gegen 23 den Vorschlag des Staatsausschusses, in einem Schrei-
ben an den König die Beschränkung der ordentlichen Waffenübungen
der Indelta-Armee in diesem und dem nächsiem Jahre zu beantragen,
an. Die verlangten extraordinären Bewilligungen für solche werden
abgelehnt.
8. Mai. (Schweden.) Während die I. Kammer mit 97
gegen 16 Stimmen den Antrag des Finanzausschusses auf Bewilli-