Dãnemark. (Juni 26 — Aug. 30.) 495
ein Zusammenarbeiten sowohl zwischen der Rechten und der Linken
als zwischen dieser und dem Ministerium Estrup unmöglich ge-
macht wird.
26. Juni. Die beiden Thinge haben sich über das Budget
für 1881 nicht einigen können und ebenso wenig kann es die von
beiden gewählte gemeinsame Commission.
27. Juni. Folkething: die Regierung verlangt von ihm durch
eine Vorlage die Verlängerung der am 30. Juni ablaufenden zeit-
weiligen Bewilligung bis zum Zustandekommen eines definitiven
Finanzgesetzes.
29. Juni. Beide Thinge genehmigen die geforderte Verlängerung.
Im Landsthing deutet der Ministerpräsident aufs beslimmteste darauf
hin, daß das Folkething aufgelöst werden würde, falls kein end-
gültiges Finanzgesetz zu Stande kommen sollte.
6. Juli. Der König löst, da keine Aussicht ist, das Budget
im Sinne der Regierung zu Stande zu bringen, das Folkething
nochmals auf und ordnet Neuwahlen auf den 26. Juli an.
26. Juli. Bei den allgemeinen Neuwahlen zum Folkething
verliert dießmal die Rechte 6 Sitze. Dennoch beharrt die Regierung
und will sich mit einem „vorläufigen Budget“ begnügen, was indeß
nur eine höfliche Umschreibung eines budgetlosen Regimentes ist.
10. August. Die Kopenhagener Intelligenz demonstrirt in
einem Concerte in geradegn scandalöser Weise gegen den durch-
reisenden deutschen Feldmarschall Moltke.
17—18. Angust. Folkething: modificirt das Budget in zweiter
und dritter Lesung im wefentlichen wie früher mit 72 gegen 24
Stimmen.
23 —25. August. Landsthing: stellt das Budget in zweiter
und dritter Lesung wesentlich wieder nach nach der Vorlage der
Regierung her, in zweiter Lesung mit 50 gegen 9, in dritter Lesung
mit 39 gegen 1 Stimme.
29. August. Folkething: beharrt gegen das Landsthing auf
seinen Ansätzen im Budget.
30. August. Die Regierung schließt die Session des Reichs-
tags. Die beiden Thinge haben sich über das ordentliche Finang-
gesetz nicht geeinigt, die Verwaltung wird daher für den Rest des
Finanziahres, bis 1. April 1882, nach der früher gegebenen einst-
weiligen Bewilligung geführt werden.
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